Mitteilung des GV über bevorstehende ZV!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hanna_73
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#1

09.05.2012, 15:33

Hallöchen

ich hab mal wieder eine Frage:

Muss der GV sein Erscheinen beim Schuldner ankündigen?

Mein Problem: Schuldner hat zwar EV geleistet. er arbeitet aber als selbständiger mit dem Verkauf von Gartengeräten etc. Da ja jetzt Saison ist, möchte ich den GV dort unangemeldet auflaufen lassen und eine Kassenpfändung vornehmen lassen, will aber verhindern, dass der Schuldner eventuell die Kasse vorher leert.

Kann ich das in den ZV auftrag so reinschreiben? Oder muss der GV sein ERscheinen ankündigen?

lg hanna
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Pochi
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#2

09.05.2012, 19:46

Also soviel ich weiß, geht es ja gerade um den Überraschungseffekt. Ich habe zumindest noch nie gehört, dass der GVZ seinen "Besuch" ankündigen muss.

Eigentlich musst du das auch nicht extra in den Auftrag für den GVZ schreiben; also machen wir zumindest nie.
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
Goldlöckchen

#3

10.05.2012, 08:28

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Normaleweise geht der GV unangemeldet zum Schuldner. Trifft er diesen nicht an, hinterlässt er eine Nachricht, dass sich der Schuldner mit ihm in Verbindung setzen soll. Ich hatte aber schon den Fall, dass der GV nicht persönlich zum Schuldner ist, sondern diesen schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat.
silvester
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#4

10.05.2012, 14:21

Zur Ankündigung gibt § 105 gvga Auskunft. Bei einer Kassenpfändung erscheint mir eine Ankündigung schwer vorstellbar
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Hanna_73
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#5

10.05.2012, 16:40

Danke für die Info. Ich werde es jetzt direkt in den Antrag reinschreiben, dass er eben unangekündigt hingehen soll.

Wie oben ausgeführt, kündigen die GVs sich vorher an, wenn sie den Schuldner nicht antreffen.

Der GV schreibt sogar in die Benachrichtigung rein, dass z. B. der Schuldner beantragt hat, das KFz... zu pfänden.

GVGA guck ich mir an - thx.
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