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Und zwar habe ich eine Sache über eine Vollstreckung aus einem Zwangsgeldbeschluss vorliegen. Ich bin schon mal so weit, dass meine Pfändung rausging, erlassen wurde und mir die Drittschuldnererklärungen vorliegen.
Und nun bin ich an der Stelle, an der ich total hänge und bisher nichts brauchbares finden konnte.
Kontenpfändung war total erfolglos; keine Geschäftsverbindung mehr. Die Pfändung des Subunternehmergehalts (mir fällt der richtige Begriff nicht ein und ich sitze gerade mit Krankenschein daheim ...) wurde zwar soweit anerkannt, allerdings liegen zur Zeit keine Aufträge vor, also auch keine Zahlungen die geleistet werden.
Wie mache ich denn nun am besten weiter? Ersatzweise kann ja Zwangshaft beantragt werden - kann ich das nun schon, oder muss ich zuerst noch die Mobiliarvollstreckung einleiten? (Wobei ich mir sowieso absolut unsicher bin, ob ich das denn darf. Meine Pfändung verlief ja nicht ins Leere, aber der Gläubiger wurde auch nicht befriedigt; darf ich in diesem Fall mit der Vollstreckung weitermachen obwohl es rein theoretisch ja die Möglichkeit gäbe, dass irgendwann noch Geld aus der Pfändung eingeht?)
Und so ganz allgemein: Wie läuft es eigentlich ab, wenn nun das Zwangsgeld durch die Pfändung eingetrieben werden kann. Das Geld muss ja an die Staatskasse gezahlt werden, d.h. ich sehe nix davon. Was hat denn nun unser Mandant von der Vollstreckung - weder das Zwangsgeld noch die Sache, die gefordert wird? Kosten werden in der Angelegenheit immerhin über PKH angerechnet.
Aber irgendwie stehe ich bei diesem ganzen Verfahren wahnsinnig auf dem Schlauch - wäre super, wenn mich mal einer zur Seite schubsen könnte
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