Hi
haben PfüB gemacht und später festgestellt (Monate später), dass die Kindesunterhaltsbeträge zu niedrig sind.
Anstatt 291,00 € sind nur 257,00 € gefordert worden.
Kann ich da einfach einen neuen PfüB machen und die Differenzbeträge einfordern ?
Gruß Meggie
was tun wenn der Forderungsbetrag im PfÜb nicht stimmt
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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So
natürlich sofort erledigt. Ich bin Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte, allerdings nur beim RA tätig, das mit dem Notariat habe ich nur in der Ausbildung gemacht und glaube schon alles vergessen. War länger in Elternzeit und mir ist nicht alles so präsent. Wäre lieb,wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß Meggie
Danke !!
natürlich sofort erledigt. Ich bin Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte, allerdings nur beim RA tätig, das mit dem Notariat habe ich nur in der Ausbildung gemacht und glaube schon alles vergessen. War länger in Elternzeit und mir ist nicht alles so präsent. Wäre lieb,wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß Meggie
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- Pepples
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Nicht ganz. Geht bitte oben in der Leiste in mein Foreno und dann in Profil. Dort gibt es ein Feld für den Beruf, das muss ausgefüllt werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Bino
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- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
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Wir hatten auch mal im PfÜb zu wenig geltend gemacht, haben dann Jaaahre später nochmal einen PfÜb über den Rest beantragt. Die Rechtspflegerin hat angerufen und gefragt, wieso, weshalb warum. Hab ihr das erklärt, sie konnte das auch nachvollziehen und hat den PfÜb so erlassen aber die erneuten Kosten für den PfÜb musste der Schuldner nicht erstatten. Die hat sie abgesetzt.