Schuldner lässt auf fremdes Konto zahlen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Memnoch
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#1

18.04.2012, 11:46

Habe hier den Fall, daß ich auf das Konto, auf dem die Mietzahlungen zugunsten des Schuldners (Immobilieneigentümer) eingehen, nicht zugreifen kann, weil Inhaber ein Verwandter ist.

Meine irgendwo (in "ZV-effektiv"?) von einem ähnlichen Fall gelesen zu haben, wo erklärt wurde, wie man an solches "Strohmann-Geld" herankommt. Glaube mich an einen PfÜb zu erinnern.

Hat jemand von Euch eine Idee? (geht mir nicht um Tipps zur Pfändung der Mieten, GB-Eintrag o. ä.!)
Ernie

#2

18.04.2012, 11:51

Nutz bitte die Suchfunktion, z. B. Pfändung Treuhandkonto
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Geniesserin
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#3

19.04.2012, 09:34

Memnoch hat geschrieben:Habe hier den Fall, daß ich auf das Konto, auf dem die Mietzahlungen zugunsten des Schuldners (Immobilieneigentümer) eingehen, nicht zugreifen kann, weil Inhaber ein Verwandter ist.

Meine irgendwo (in "ZV-effektiv"?) von einem ähnlichen Fall gelesen zu haben, wo erklärt wurde, wie man an solches "Strohmann-Geld" herankommt. Glaube mich an einen PfÜb zu erinnern.

Hat jemand von Euch eine Idee? (geht mir nicht um Tipps zur Pfändung der Mieten, GB-Eintrag o. ä.!)
Und wieso willst Du nicht die Miete direkt pfänden? Zuviele Drittschuldner oder alle unbekannt?
Bei unbekannt hilft ein Brief ans zuständige Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Mitteilung der gemeldeten Mieter.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Sonea

#4

19.04.2012, 09:37

Wie die Geniesserin.
Wobei auch der Kontoinhaber ein Drittschuldner sein kann. :pfeif
Memnoch
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#5

20.04.2012, 12:45

Die Forensuche habe ich bemüht. Die Ergebnisse sind aber nicht sehr umfangreich und beziehen sich insb. auf Pfändung von Anderkonten.

Auf die Pfändung der Mieten bezieht sich meine Anfrage nicht - s. o.
Darauf, daß der Konteninhaber Drittschuldner sein dürfte, war ich angesichts des Stichwortes "PfÜb" schon selbst gekommen.

Mir erscheint die Inanspruchnahme desjenigen, auf dessen Konto gezahlt wird, einleuchtend. Allein mein Chef stört sich am Begriff "Pfändung Treuhandkonto" und meint, wir wüssten ja gar nicht, daß der Kontoinhaber auch wirklich ein Treuhänder ist..... Außerdem malt er dunkelste Bilder von Abtretung der Gelder etc. Dass wir beim DS auf taube Ohren stoßen werden und entsprechende Klage unausweichlich werden könnte, darin stimme ich ihm allerdings zu.

Hat jemand so etwas schon einmal gemacht und ein, zwei Textpassagen etc. für mich?
Ernie

#6

20.04.2012, 13:00

Mal ehrlich: Eine Pfändung in den Rückzahlungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner, der meist ein enger Verwandter, bester Freund oder ähnliches ist, ist fast immer mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden! Die wenigsten Drittschuldner zahlen aufgrund der Pfändung des Treuhandkontos! Entweder Du versuchst es oder lässt einfach die Hände davon!
Memnoch
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#7

23.04.2012, 14:40

Ernie hat geschrieben: Entweder Du versuchst es oder lässt einfach die Hände davon!
:?:

Offenbar will ich es ja probieren. Würde ich sonst fragen?!?
Und dass die Sache schwierig werden könnte, habe ich offenbar bereits selbst erkannt.

Mein Problem dürfte ich ausreichend beschrieben haben. Wird wohl sinnvoller sein, sich mit einem Fachmann/einer Fachfrau vom Vollstreckungsgericht in Verbindung zu setzen.
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