Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elliot
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#1
23.04.2012, 09:02
Hallo zusammen, folgender Fall:
habe einen Vergleich, den die Mutter 2010 vor dem Familiengericht mit dem Vater wegen Unterhalt abgeschlossen hat.
Nun ist die Tochter, die laut Titel Unterhalt bekommen soll volljährig geworden. Für sie soll ich jetzt den Unterhalt vollstrecken. Muss ich den Titel umschreiben lassen oder wie muss ich vorgehen. Wollte dann einen Pfüb machen.
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sansibar
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
23.04.2012, 09:22
Genau, wenn du ab Volljährigkeit vollstrecken sollst, musst du vorher umschreiben lassen.
Grüße - sansibar
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