Hallo.
Mein Chef möchte, dass ich einen beim Notar hinterlegten Kaufpreis pfände. Das Geld stammt aus einem Hausverkauf aus einer Familiensache und steht unserem Mandanten zur Hälfte zu. Unser Mandant hat Ansprüche gegenüber seiner Frau.
Kann mir jemand sagen, wie ich den Anspruchsgrund formulieren soll?
Viele Grüße Sabine
Pfändung von hinterlegtem Geld
Sonntags sollte man eigentlich Zeit haben und den Sachverhalt -auch als Wirtin- in geeigneter Form schildern können.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich verstehe deine Frage auch nicht. Wer außer dir könnte denn den Anspruchsgrund wissen? Oder brauchst du Hilfe bei der Formulierung der Anträge?
Grüße - sansibar
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