Wohngeldpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SandraP
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#1

20.04.2012, 11:08

Hallo!

Hat einer von Euch ein Muster für die Pfändung von Wohngeld? Unser Mandant ist Vermieter und der Mieter bezieht laut eigener Auskunft (Angabe in eV) Wohngeld vom Jobcenter. Da er Mietschulden bei unserem Mandanten hat, möchten wir das Wohngeld, was für diese Wohnung auch gezahlt wird, pfänden. Ich weiß leider überhaupt nicht, wie das geht. Was muss ich in den PfÜB reinschreiben und wie muss der aussehen?

Vielen Dank schon einmal vorab.
:thx
Memnoch
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#2

20.04.2012, 12:47

Bin mir grad nicht sicher, ob Wohngeld als Sozialleistung überhaupt pfändbar ist....
Ernie

#3

20.04.2012, 12:58

Memnoch hat geschrieben:Bin mir grad nicht sicher, ob Wohngeld als Sozialleistung überhaupt pfändbar ist....
Im Prinzip hast Du Recht, aber im vorliegenden Fall (Mietrückstand für Wohnung, für die Wohngeld gezahlt wird) ist dies machbar!!!
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#4

20.04.2012, 12:58

Nach meiner Erinnerung darf Wohngeld nur von der bzw. für die Verwaltung gepfändet werden.
Grüße - sansibar
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Ernie

#5

20.04.2012, 13:01

sansibar hat geschrieben:Nach meiner Erinnerung darf Wohngeld nur von der bzw. für die Verwaltung gepfändet werden.
Stimmt nicht!
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Loki
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#6

23.04.2012, 11:22

Hat jemand ein Muster?

Ich habe schon meinen Stöber durchsucht, aber nichts gefunden.
Ernie

#7

23.04.2012, 11:55

...auf Zahlung der bereits fälligen und zukünftig fällig werdenden laufenden Geldleistungen, insbesondere Wohngeld (§ 26 SGB I) für das vom Schuldner bewohnte Objekt.........., gepfändet.
Sandrita1977
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#8

26.04.2012, 11:47

Hallo.
Habe folgendes Problem. :cry:
Unser Schuldner ist Wohnungseigentümer, die Wohnung ist vermietet.
Allerdings zahlt die ARGE die Miete. Kann ich jetzt die Wohngeldzahlung pfänden?
Und wer ist mein Drittschuldner?

Kann mir jemand helfen?
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Loki
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#9

26.04.2012, 15:09

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