Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chantal123
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#1
19.04.2012, 14:44
Hallo!
Also ich habe eine Frage ich soll einen ZV-auftrag machen in der JVS wg. Taschengeldpfändung.
Mache ich da einen ganz normalen Antrag nur mit "C/o JVA...."?
vielen DAnk für die Hilfe!^^
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suesmau
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#2
19.04.2012, 15:42
Du musst einen PfüB machen auf Auszahlung des bereits gutgeschriebenen und noch anfallenden Eigengeldes des Schuldners.
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Tigerle
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#4
19.04.2012, 17:45
Ich glaube ich habe einen Musterantrag, falls du noch was brauchst, dann melde dich.
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Chantal123
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#5
24.04.2012, 09:40
Oh suuuuper suuper vielen Dank euch allen ihr seid die besten
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
DANKE
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Chantal123
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#6
24.04.2012, 09:41
@Tigerle könntest du mir so einen Musterantrag geben?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
das wäre echt super dami ich ein bisschen mehr verstehe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Tigerle
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ReLo
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#8
25.04.2012, 18:23
Wisst ihr zufällig, wie hoch der pfändbare Betrag des Eigengeldes ist wenn der Schuldner nicht arbeitet? Mein Schuldner sitzt noch vier Jahre ein und geht zurzeit in der JVA nicht arbeiten...
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Chantal123
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#9
27.04.2012, 10:05
Hallo nochmal an alle
Also ich war jetzt im Urlaub und hatte keine Zeit mehr für diesen ZV Auftrag an die JVA.
Jetz bin ich wieder dabei und habe schon wieder eine Frage (ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!!):
Ich weiß einfach nicht, wer der Drittschuldner ist? ist es wirklich die JVA?oder doch eher die Landesjustizkasse? Außerdem weiß ich nicht mal, welchen ANspruch ich einsetzen soll (ist es wirklich Anspruch A?)
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advocatus diaboli
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#10
27.04.2012, 21:39
In welchem Bundesland ist der Schuldner inhaftiert?