Pfüb zukünftig fällig werdender Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Elliot
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 20.09.2011, 09:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

#1

18.04.2012, 09:01

Habe im Februar einen Pfüb beantragt wegen den Unterhaltsleistungen für Januar und Februar. Da ich vergessen habe, diesen Satz zu schreiben wegen zukünftig fällig werdenden Unterhaltsansprüche.

Muss jetzt einen weiteren Pfüb beantragen, meine Frage:

Kann ich die Monate Januar und Februar auch in den neuen Pfüb mit aufnehmen, die wurden ja bereits mit dem anderen Pfüb erlassen, oder kann ich dann nur ab März und dann laufend??

:thx
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

18.04.2012, 09:03

Du darfst nichts doppelt pfänden. Also entweder den ersten Pfüb mit entsprechendem Rangverlust zurücknehmen bzw. für erledigt erklären und neu über alles oder den neuen Pfüb erst am März.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Elliot
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 20.09.2011, 09:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

#3

18.04.2012, 09:28

Danke, werde dann ab März beantragen
Antworten