Vollstreckung nach INsoverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

17.04.2012, 09:23

Hallo Ihr Lieben,

folgende Frage:

Meine angemeldete Forderung wurde als unerlaubte Handlung zur Tabelle festgestellt. Nun sind die 6 Jahre Insoverfahren rum und ich habe die vollstreckbare Ausfertigung. Wie lange ist diese nun gültig??? Auch 30 Jahre wie ein normaler Titel?
Ernie

#2

17.04.2012, 12:35

Der vollstreckbare Tabellenauszug ist ein Vollstreckungstitel, der 30 Jahre vollstreckt werden kann!
Antworten