Abschriften PfüB !!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1

03.04.2012, 15:01

Hallöchen :wink1

Ich habe eine kurze Frage.

Ich soll einen PfüB beantragen. Wir haben insgesamt 7 Konten. Müssen die Abschriften von dem RA unterschrieben werden???

:oops: :oops: :oops:

Danke :thx
Lennart
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#3

03.04.2012, 15:03

Wieso abschriften?

Es wird ein Antrag vom RA unterschrieben.
Je Drittschuldner einen Pfüb-Entwurf, sowie für euch und den Schuldner einen.
Habibi
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#4

03.04.2012, 15:45

Danke für Eure schnelle Hilfe :)

Hallo Lennart....also wir haben 7 Drittschuldner. Sorry, ich hatte mich schlecht ausgedrückt. :thx
Butterblume
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#5

03.04.2012, 16:47

Also ich mach immer ein Original für das Gericht (wird vom RA unterschrieben), eine Abschrift für den GVZ und den Schuldner sowie für jeden Drittschuldner eine Abschrift. Wären in deinem Fall also 9 Abschriften.
gkutes

#6

03.04.2012, 17:18

also eigentlich wollte ich es nicht so verkomplizieren. Aber Lennart hat schon recht:
es ist EIN Schriftsatz "beantragen wir anliegenden Entwurf eines PfÜBs zu erlassen blablabla" Das bekommt ne Unterschrift. Dahinter dann die entsprechende Anzahl von Pfüb-Entwürfen. Vom SS gibts bei mir keinerlei Abschriften.
Zuletzt geändert von gkutes am 03.04.2012, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Lennart
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#7

03.04.2012, 17:19

Und die Pfüb-Entwürfe bekommen KEINE Unterschrift!
Jupp03/11

#8

03.04.2012, 17:24

Wenn überhaupt dann vom Rechtspfleger :mrgreen:
Lennart
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#9

03.04.2012, 17:26

Dann ist es aber kein Entwurf mehr :mrgreen:
Habibi
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#10

16.04.2012, 10:51

Super Danke für eure Hilfe :)
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