ZV aus KFB trotz Erinnerung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eva3003
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#1

04.09.2008, 17:36

Kann ich aus einem KFB trotzdem vollstrecken, auch wenn die Gegenseite Erinnerung gegen den KFB eingelegt hat?
Francis
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#2

04.09.2008, 17:37

Hast Du eine volsltreckbare Ausfertigung? Sonst nicht.
eva3003
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#3

04.09.2008, 17:44

Ja die vollstreckbare Ausfertigung habe ich schon, aber hat die Einlegung der Erinnerung dann eine aufschiebende Wirkung?
MaryK1984
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#4

04.09.2008, 17:51

Hab erst neulich aus einem KFB, der mit Erinnerung behaftet war, die Vollstreckung eingeleitet. Anwalt hat gemeint das geht, eine professionellere Begründung kann ich dir aber leider mit 100 %-iger Sicherheit nicht liefern.
Francis
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#5

04.09.2008, 17:52

Du kannst aus einem KFB sofort vollstrecken, Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung, das ist doch ähnlich einem VU, soweit ich mich recht erinnere....
grommelie
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#6

28.03.2012, 11:39

Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall. Der KfB ist zunächst uns zugestellt worden, wir haben Erinnerung eingelegt (07.12.2011) und erst dann wurde der Gegenseite trotzdem später (15.12.2011) eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Wenn ich mir diesen Beitrag so durchlese, scheint das ja korrekt zu sein.

Mich macht nur der Beitrag #2 stutzig.

Bedeutet dieser, dass wenn eine Erinnerung gegen einen KfB vor Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht, eine solche nicht mehr erteilt werden darf? Oder macht es keinen Unterschied, ob die Erinnerung gegen den KfB vor oder nach Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht? Muß grundsätzlich der Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden?
sansibar
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#7

28.03.2012, 12:18

ich glaube, da gibt es keine aufschiebende Wirkung. Der KFB folgt dem Haupttitel, wenn vollstreckbar, dann beides. Du kannst die ZV aus dem KFB wohl nur verhindern, wenn du unter Vorbehalt zahlst bzw. Sicherheit leistest.
Grüße - sansibar
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rosa

#8

28.03.2012, 12:34

ich schreibe da gerne die Gegenseite an und frage, ob wir den Ausgang des Erinnerungsverfahrens abwarten können... wenn sie anwaltlich vertreten ist, dürfte das (meistens) kein Problem sein
cjdenver
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#9

30.03.2012, 11:14

rosa hat geschrieben:ich schreibe da gerne die Gegenseite an und frage, ob wir den Ausgang des Erinnerungsverfahrens abwarten können... wenn sie anwaltlich vertreten ist, dürfte das (meistens) kein Problem sein
kommt meist auf die zahlungsfähigkeit der anderen seite an ob man da abwarten möchte... :mrgreen:
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#10

30.03.2012, 11:18

Uns ist das auch schon passiert. Haben Erinnerung eingelegt und die gegnerischen RAe gebeten nicht zu vollstrecken und die habens trotzdem getan. :cry:
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