ZV aus KFB trotz Erinnerung?
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Hab erst neulich aus einem KFB, der mit Erinnerung behaftet war, die Vollstreckung eingeleitet. Anwalt hat gemeint das geht, eine professionellere Begründung kann ich dir aber leider mit 100 %-iger Sicherheit nicht liefern.
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Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall. Der KfB ist zunächst uns zugestellt worden, wir haben Erinnerung eingelegt (07.12.2011) und erst dann wurde der Gegenseite trotzdem später (15.12.2011) eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Wenn ich mir diesen Beitrag so durchlese, scheint das ja korrekt zu sein.
Mich macht nur der Beitrag #2 stutzig.
Bedeutet dieser, dass wenn eine Erinnerung gegen einen KfB vor Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht, eine solche nicht mehr erteilt werden darf? Oder macht es keinen Unterschied, ob die Erinnerung gegen den KfB vor oder nach Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht? Muß grundsätzlich der Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden?
Mich macht nur der Beitrag #2 stutzig.
Bedeutet dieser, dass wenn eine Erinnerung gegen einen KfB vor Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht, eine solche nicht mehr erteilt werden darf? Oder macht es keinen Unterschied, ob die Erinnerung gegen den KfB vor oder nach Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eingeht? Muß grundsätzlich der Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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ich glaube, da gibt es keine aufschiebende Wirkung. Der KFB folgt dem Haupttitel, wenn vollstreckbar, dann beides. Du kannst die ZV aus dem KFB wohl nur verhindern, wenn du unter Vorbehalt zahlst bzw. Sicherheit leistest.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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ich schreibe da gerne die Gegenseite an und frage, ob wir den Ausgang des Erinnerungsverfahrens abwarten können... wenn sie anwaltlich vertreten ist, dürfte das (meistens) kein Problem sein
kommt meist auf die zahlungsfähigkeit der anderen seite an ob man da abwarten möchte...rosa hat geschrieben:ich schreibe da gerne die Gegenseite an und frage, ob wir den Ausgang des Erinnerungsverfahrens abwarten können... wenn sie anwaltlich vertreten ist, dürfte das (meistens) kein Problem sein
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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