Pfändung Kaufpreis und Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refana87
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#1

27.03.2012, 08:12

Hallo,

ich habe leider über folgenden Fall keine Antworten gefunden, als hoffe ich, dass Ihr mir diese geben könnt.

Der Schuldner hat ein Grundstück verkauft. Im Kaufvertrag steht drin, dass der Kaufpreis erst fällig ist, wenn der Käufer einen neuen Käufer hat (Bauträger). Zur Sicherung des Kaufpreises steht zu Gunsten unseres Schuldners eine Grundschuld im Grundbuch. Gepfändet wurde jetzt 1. der Kaufpreis 2. die Rück-AV auf den Schuldner 3. die Grundschuld.

Die Grundschuld ist zu einem höheren Wert eingetragen als die gepfändete. Kann ich jetzt für unseren Gläubiger die Grundschuld kündigen und den jetzigen Eigentümer sodann zur Zahlung auffordern?

Bereits jetzt danke für die Antworten.
Jupp03/11

#2

27.03.2012, 08:21

Was ist denn zur Fälligkeit der Grundschuld vereinbart? M. E. wird diese erst fällig mit KP-Fälligkeit.
refana87
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#3

27.03.2012, 16:25

Für die Grundschuld ist keine gesonderte Fälligkeit geregelt. Eigentumsumschreibung ist aber bereits erfolgt.
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