mit Haftbefehl zur Familienfeier

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
die tine
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#1

27.03.2012, 11:01

Ihr Lieben, ich hab folgendes Problem:

ZV gelingt nicht, also Haftbefehl beantragt. Der Schuldner befindet sich aber nie in seiner Wohnung. Ist laut Auskunft Mdt. ständig bei seiner Freundin, genaue Anschrift ist aber leider nicht bekannt.

Nun unser Gedanke, wir schicken den GV zur Familienfeier. Das hab ich aber noch nie gemacht. Da gibt es so einige Fragen.
Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
Viel wichtiger, brauch man einen entsprechenden Beschluss? Weil die Familientreffen in der Regel Sonntags sind. Aber der Beschluss nach 758a hilft mir da ja nur wenig, weil ich nicht die Wohnung durchsuchen will.

zumal es eigentlich schnell gehen muss, weil die nächste familienfeier schon diesen sonntag ist. alternativ weiß ich von einem treffen am 9.4., sprich ostermontag

Es muss doch irgendwie möglich sein, den Haftbefehl zu vollstrecken. Wir wissen nämlich, dass er arbeitet, aber ohne die eV leider nicht, wo.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Die Kommentare und Lehrbücher tun es jedenfalls nicht :(
Jupp03/11

#2

27.03.2012, 11:17

Vergiss es.
im übrigen:
Ein derartiges Thema gab es bereits in der Vergangenheit hier.

Was mich verwundert:
Die Familienverhältnisse des Schuldners scheinen ja mehr als bekannt zu sein; und da ist es nicht möglich, den Arbeitgeber zu ermitteln?
die tine
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#3

27.03.2012, 11:34

ich hab nach einem entsprechenden thema gesucht, aber leider nichts gefunden.

ja, das problem ist, dass es sich um unterhaltsforderungen handelt. der sohn hat weiterhin kontakt zum vater und trifft ihn auch regelmäßig. er kann uns aber nichts entsprechendes an verwertbaren informationen liefern, weil er geistig behindert ist und sich zum beispiel anschriften nicht merken kann
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Kasimir1603
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#4

27.03.2012, 11:41

und wenn man den GVZ dann hinschickt, wenn man weiß, der Sohn ist beim Vater und immo auch daheim ?? Blöde Situation zwar wegen dem Sohn :oops:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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die tine
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#5

27.03.2012, 12:07

das mit dem sohn ist nicht das problem. problem ist, dass die sich nicht bei ihm zuhause treffen, sondern der sohn immer zur freundin des vaters geht oder eben zu familientreffen.
Aelizia
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#6

27.03.2012, 12:30

grommelie
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#7

27.03.2012, 12:52

Ich würde hier vielmehr einen Durchsuchungsbeschluß beantragen; denn dann kann der GV - ggf. mit Schlossers Hilfe - in die Wohnung und sich nach Verwertbarem umsehen oder gar nach Kontoauszügen oder Lohnunterlagen suchen.
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SonicEvil
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#8

27.03.2012, 13:10

guck mal hier

Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
Hmm... Das Ergebnis hierzu steht aber auch noch aus, oder?
die tine
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#9

27.03.2012, 14:25

durchsuchung ist schon erfolgt. wohnung ist in einem nicht bewohnten zustand.
Aelizia
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#10

27.03.2012, 15:06

Ich würde auch versuchen, den Schuldner irgendwie zu fassen zu kriegen.
Als erstes würd ich einen Beschluss § 758a (4) ZPO beantragen. Mit Hinweis darauf, dass der Schuldner nie in seiner Wohnung angetroffen werden kann, Vollstreckung erfolglos verlaufen ist, es um Unterhaltszahlungen geht und keine andere Möglichkeit gesehen wird, dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu können.
Und wenn der Beschluss vorliegt, mal mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher wg. des Auftrags telefonieren.

wg. des Beschlusses:
http://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/ ... befehl.pdf" target="blank

zur 'Hochzeitspfändung': Ergebnis gibts keins, richtig. Aber auch da: schwierig einen Gerichtsvollzieher zu finden, der den Auftrag ausführt/ausführen kann/ausführen will.
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