Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein kleines Problem:
Schuldner hat EV abgegeben; er hat allerdings Immobilienbesitz (4 Eigentumswohnungen). Heute habe ich die Grundbuchauszüge erhalten. Bei allen 4 Eigentumswohnungen ist die Zwangsversteigerung sowie die Zwangsverwaltung angeordnet. Meine Frage jetzt:
Kann ich noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen???
Bereits jetzt sage ich schon mal für eine Antwort!
Viele liebe Grüße
Mima
Zwangsversteigerung + Zwangsverwaltung ist angeordnet
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Hallo,
die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken ist noch möglich, § 866 Abs. 2 ZPO.
Der Zwangsversteigerungsvermerk und der Zwangsverwaltungsvermerk bewirken keine Grundbuchsperre.
Allerdings müssen die SZH dann gem. § 37 Nr. 4 ZVG angemeldet werden, da sie nach den ZV-Vermerken eingetragen wurden.
S. Geiselmann
die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken ist noch möglich, § 866 Abs. 2 ZPO.
Der Zwangsversteigerungsvermerk und der Zwangsverwaltungsvermerk bewirken keine Grundbuchsperre.
Allerdings müssen die SZH dann gem. § 37 Nr. 4 ZVG angemeldet werden, da sie nach den ZV-Vermerken eingetragen wurden.
S. Geiselmann