Monierung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sputnik85
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#1

19.03.2012, 17:34

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Pfüb in Auftrag gegeben. Nun gab es hierzu 3 Beanstandungen. Zwei habe ich allein geschafft zu bewältigen. Bei einer bin ich mir nicht ganz sicher, wo der Fehler liegt (dazu sei gesagt - für alle die es noch nicht wissen - ich bin ein ZV-nicht-sehr-oft-Betreiber).

Punkt 3 der Beanstandung:
Nach dem eingereichten Beschlussentwurf soll sowohl das Arbeitseinkommen als auch Ansprüche aus Spar- und Kontokorrentverbindung gepfändet werden. Ist das so beabsichtigt?


Warum denn nicht? Meine Antwort darauf ist ja nur "Ja, dies ist so beabsichtigt". Aber warum wird das überhaupt in Frage gestellt?

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Jupp03/11

#2

19.03.2012, 17:44

Da zumindest das Arbeitseinkommen nur in unpfändbarer Höhe dem Schuldner ausgezahlt wird; dieses wird Hintergrund der Anfrage sein.
chebakatze
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#3

19.03.2012, 17:44

Ich mache zwar häufig ZV kann mir aber gerade keinen Reim machen, dazu müsste ich wissen, was du denn beantragt hast.
chebakatze
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#4

19.03.2012, 17:46

@Jupp03/11
Das stimmt, aber liegt dem Spar- und Kontokorrentverbindung nicht eine Pfändung des Kontos zugrunde?
Was hat dies dann mit dem Arbeitseinkommen zu tun?
Jupp03/11

#5

19.03.2012, 17:48

Auf dieses Konto geht nur das unpfändbare Einkommen und der Schuldner würde sofort Freigabe erhalten. Dieses mag Hintergrund der gerichtlichen Anfrage sein.
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#6

19.03.2012, 17:50

hmm also ich muss zugeben, dass ich das eben nur in meinem programm so angeklickt hab .... :roll: :wink:


[...]
Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen Gunsten entstehende Salden, sowie Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunsten ergebenden Guthabens.

1. Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens (einschl. des Geldwertes v.Sachbezügen) so lange, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens: Von der Pfändung ausgenommen sind Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung, Beiträge in üblicher Höhe, die der Schuldner laufend an eine Ersatzkasse, eine private Krankenversicherung oder zur Weiterversicherung zahlt und die in §§ 850 ff ZPO, 54 SGB genannten Bezüge.Von dem errechneten Nettoeinkommen ergibt sich der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten des Schuldners aus der Tabelle zu § 850 c III ZPO in der jeweils gültigen Fassung.

2. Auszahlung von Steuererstattungsansprüchen für das abgelaufene Kalenderjahr, sofern diese durch den Arbeitgeber infolge Vornahme des Lohnsteuerjahresausgleiches ausgezahlt oder verrechnet werden.

3. Endet das Beschäftigungsverhältnis und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auf die Forderungen aus dem neuen Beschäftigungsverhältnis.

1. Die angeblichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Schuldners an die Drittschuldnerin aus Sparguthaben auf sämtlichen Sparkonten, insbesondere die Forderung auf Rückzahlung der Einlagen und Zahlung der Zinsen. Des weiteren wird gepfändet das Recht auf Kündigung von Sparverträgen und Spareinlagen. Zugleich wird angeordnet, dass das über das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben ist.

2. Der Anspruch auf Einziehung und Überweisung des gegenwärtigen und gesamten künftigen Guthabens, das dem Schuldner bei Saldoziehung aus dem Kontokorrentverhältnis zukommt und alle angeblichen Ansprüche und Forderungen des Schuldners an die Drittschuldnerin aus Giroverträgen und allen weiteren Konten, auf Gutschrift aller künftigen Eingänge und auf fortlaufende Auszahlung der Guthaben, sowie das Recht des Schuldners zur Vornahme von Überweisungen zu Gunsten Dritter

3. Der Anspruch auf Herausgabe nicht indossabler Wertpapiere aus Sonder- oder Drittverwahrung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand. Zugleich wird angeordnet, dass die jeweiligen Wertpapiere an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben sind.

4. Der Anspruch auf Zutritt zum Schließ-/Stahlkammerfach (Safe) und auf Öffnung des Schließ-/Stahlkammerfaches durch die Drittschuldnerin oder ihre Mitwirkung hierzu. Zugleich wird angeordnet, dass der jeweilige Inhalt des Schließ-/Stahlkammerfaches an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben ist.

5. Der Anspruch auf Auszahlung des Erlösüberschusses nach Verwertung aller Sicherheiten

6. Der Anspruch auf Auszahlung des zugesagten aber noch nicht ausbezahlten Darlehens/Kredites.

7. Alle weiteren sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden sonstigen Ansprüche und Rechte, insbesondere das Recht auf Erteilung einer Saldenauskunft, Rechnungslegung und Kündigung von der Geschäftsverbindung.

an den Drittschuldner [...]


so stehts im Antrag.

Gruß
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#7

19.03.2012, 19:44

Das Gericht hat bestimmt nachgefragt, weil die Textbausteine ein wenig durcheinander geraten sind. Der erste Absatz bezieht sich ja auf den Drittschuldner Bank, die Ziffern 1-3 auf den Drittschuldner Arbeitgeber und dann wieder Ziffern 1 - 7 auf den Drittschuldner Bank. Das irritiert auch mich, vielleicht deshalb die Nachfrage
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#8

19.03.2012, 19:50

Man müsste den Antrag dann explizierter aufteilen. Vllt. erst die Absätze für das Arbeitseinkommen, darunter dann Drittschuldner zu 1)
und dann die Absätze mit der Bank, darunter dann Drittschuldner zu 2).
tiko73

#9

19.03.2012, 20:52

Sputnik, lass mich raten, es war Ffm.?
Das hatte ich jetzt letztens auch, obwohl die Dinger sonst immer durchgegangen sind ohne dass da nachgefragt wurde. Vielleicht bearbeitet das ein neuer Pflegel ... :-)

Ich würde einfach schreiben, dass das so beabsichtigt ist, wie beantragt und sie ggf. die Kontopfändung in Höhe des unpfändbaren Einkommens einschränken sollen, wenn sie der Meinung sind, dass sie das unbedingt machen sollen. Das wollten die von mir nämlich auch noch wissen (und haben gleichzeitig auf die Kostenfolge hingewiesen, glaub ich, genaueres müsste ich nachschauen) :roll:
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#10

20.03.2012, 09:10

richtig, tiko ;) ffm. das erste mal, dass es ne monierung gab... ob die wohl vielleicht endlich mal richtig anfangen zu arbeiten...? ;)

in diesem sinne.. danke erstmal :knutsch
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