Formulierung vorläufiges Zahlungsverbot + Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Naturini
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#1

16.03.2012, 15:32

Hallo,

ich muss noch mal wegen einem Beitrag von mir vor kurzem nerven und hoffe, mir kann jemand weiter helfen. Es geht darum, dass die GS einen Titel gegen unseren Mdten hat aus dem sie kurzfristig wohl versuchen wird gegen unseren Mdten zu vollstrecken. Eine andere Person hat einen Titel gegen die GS und will jetzt bei unserem Mandanten ein Zahlungsverbot und ein Pfüb machen, so dass unser Mdt nicht an die GS zahlen darf. Kann mir jemand sagen, wie das vorläufige Zahlungsverbot und der Pfüb am besten formuliert werden müssen, damit die GS auch tatsächlich nichts bei unserem Mdten vollstrecken kann? Es ist ein etwas schwieriges Thema. Falls mir hier jemand weiter helfen kann bzw. mit mir direkt mailen kann wäre echt super :-)
Naturini
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#2

17.03.2012, 07:58

Kann mir hier keiner weiterhelfen??
gkutes

#3

17.03.2012, 09:28

vertretet ihr die andere person auch? 8)

grundsätzlich sind freitag nachmittag hier nicht mehr sehr viele leute. von samstag morgens um 8 ganz zu schweigen. :pfeif

zv ist nicht so mein ding - aber wenn das alles so geht, wie du dir das vorgestellt hast, dann ist der mandant halt der drittschuldner und die ZV ist ganz genau so wie immer...
Lennart
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#4

17.03.2012, 11:43

Ich würde nur einen normalen Pfüb machen, wenn es nich zu sehr eilt. Der Pfüb muss aber von der anderen Person beantragt werden, nicht von eurem Mandanten!

"gepfändet wird die angebliche Forderung des Schuldners an Drittschuldner xyz aus dem Urteil des LG Musterstadt vom 01.01.12 (GZ: 1234)"

Einfach euer normales Pfüb Formular nehmen, ansonsten gibts noch die der Justiz NRW.

Ansonsten hatten wir das ja schon hier. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=55671
Naturini
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#5

19.03.2012, 11:00

Die Sache ist schon ziemlich eilig und ich weiß auch, dass der Dritte das Zahlungsverbot und den Pfüb machen muss und unser Mdt der Drittschuldner ist. Wir vertreten die andere Person nicht. Ich weiß nur nicht, wie genau man so was formuliert. Der Drittschuldner (unser Mandant) leistet keine Zahlung an die Gegenseite aufgrund des Zahlungsverbots des Dritten aber wie genau muss das lauten? Sonst steht bei mir immer wird Gehalt, Konto, Versicherung etc. gepfändet. Was pfände ich denn hier bei Mdt?

Ist alles etwas kompliziert!
chebakatze
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#6

19.03.2012, 17:03

Ich verstehe nicht genau die Frage. Warum soll denn jetzt euer Mdt. als Drittschuldner fungieren?
In welchem Verhältnis steht der zu der anderen Person.

Da ja die andere Person den Pfüb beantragen muss, hat euer Mdt. eigentlich nix zu tun.
gkutes

#7

19.03.2012, 17:11

ja - du musst dich jetzt schon ein bisschen deutlicher ausdrücken...
WAS willst du denn formulieren??
Jupp03/11

#8

19.03.2012, 17:39

Der Anwalt des Dritten wird schon wissen, wie man eine derartige Pfändungsmaßnahme formuliert.
advocat0812
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#9

22.03.2012, 17:02

Ihr vertretet den Dritten doch gar nicht. Klingt für mich leicht dubios. Einem Dritten ein Zahluingsverbot formulieren, dass dieser sodann meinem Mandanten zustellen läßt...
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