@ Adelia
Der Kerl hat Möbel (Austauschpfändung), d. h. Betten, Stühle, Tisch, Schrank für € 23.000 erworben!!! Entsprechender Beschluss des Amtsgerichts über die Zulassung der Austauschpfändung liegt vor, aber der bringt mir ja auch nichts, wenn der GV sich weigert.
Außerdem wohnt der Schuldner in einem Haus, dass er derzeit im Internet für € 580.000,00 anbietet. Hallo?! Ich glaub, ich bin im falschen Film… Er will wohl zurück in sein Heimatland ziehen, was er ja gerne tun soll, aber dann kann’s ihm ja so schlecht nicht gehen. Geld für den Umzug / neue Unterkunft scheint ja vorhanden zu sein…
Anders, als über diese Behauptung komme ich eben nicht an den Schuldner heran… EV ist aus November 2011. Und ich möchte eigentlich nicht drei Jahre warten, bis der Schuldner dann sowieso bereits ins Ausland verzogen ist…
@ Rapunzel:
Meinst Du, eine DAB wäre dann in diesem Fall sinnvoller?!
Möchte dem GV eigentlich wie gesagt nicht zu sehr auf die Füße treten, aber so geht's dann meiner Meinung nach eben auch nicht...
Problem mit GV
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Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...
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Ehrlich? Mir ist es mittlerweile egal, ob ich einem GV mit einer DAB auf die Füße trete. Ich warte ziemlich lange, bis ich eine DAB mache. Aber wenns nicht anders geht, dann gehts halt nicht anders. Und der Erfolg gibt mir Recht. Und ich habe auch keine Angst, dass er weitere Aufträge hinauszögert o.ä. Dann gibts halt die nächste DAB.
- Adelia
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Ok mit Austauschpfändung kenne ich mich nicht so wirklich aus, wie das dort abläuft. Aber wenn ein Beschluss des Gerichts vorhanden ist, sollte das doch eigentlich machbar sein.
Habt ihr denn schon eine Sicherungshypothe o. ä. ins Grundbuch eintragen lassen? Eventuell mal überlegt, die Versteigerung zu beantragen?
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Klar, sollte es mit dem Beschluss machbar sein. Aber wenn sich der GV querstellt, kann ich mir den Beschluss auch in die Haare schmieren...
Hypothek ist eingetragen, Problem ist, dass die Zwangsversteigerung bereits durch eine Bank beantragt wurde... Und wenn ich das noch richtig weiß, ist unsere Forderung damit hinüber, sollte versteigert werden?! -Außer, wir treten bei... Oder?!
So ein Mist, wirklich! Ich will mich eigentlich gar nicht mit dem GV rumärgern, der soll einfach seinen Job machen!
Dann muss ich das mal mit Cheffe abklären, ob DAB oder Erinnerung...
Peinliche Frage: Unterschied ist konkret was?
Hypothek ist eingetragen, Problem ist, dass die Zwangsversteigerung bereits durch eine Bank beantragt wurde... Und wenn ich das noch richtig weiß, ist unsere Forderung damit hinüber, sollte versteigert werden?! -Außer, wir treten bei... Oder?!
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Dann muss ich das mal mit Cheffe abklären, ob DAB oder Erinnerung...
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Ich werd' wahnsinnig!!!
Habe gerade nochmals mit dem GV telefoniert...
Dann sagt der doch allen Ernstes zu mir: "Solange Sie keinen Herausgabetitel erwirken, werde ich jeden weiteren Antrag von Ihnen zurückweisen! Egal, um was es sich handelt!"
Bitte was?! Darf er das?
1.) Habe ich den Beschluss für die Austauschpfändung. Und zwar nicht, um ihn mir an die Wand zu hängen!
2.) Eigentumsvorbehalt?! Oder steh ich jetzt auf'm Schlauch?! Benötige ich dafür etwa auch einen Herausgabetitel???
Ist doch meine Sache / Sache des Gläubigers. Selbst wenn ich das Geld dem Geld hinterherschmeiße...
Sowas ist mir echt noch nie passiert...
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Das ist schon ein Ding mit den GVs.
Ich meine mich aber zu erinnern schon einmal gelesen zu haben, dass man sich gegebenenfalls den GV im Bezirk aussuchen kann.
Ansonsten würde ich eine Erinnerung betreiben. Es kann schließlich nicht sein, dass der GV alles abschmettert, nur weil er gerade keine Lust hat.
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Ich würde mich jetzt einfach mal über diesen GV beschweren. Natürlich ist das nicht schön, aber manchmal notwendig.
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...mit den GVs? Bitte keine Verallgemeinerungen!!! Dies sind meist nur Einzelfälle!!!chebakatze hat geschrieben:Das ist schon ein Ding mit den GVs.
Nein, man kann sich den GV nicht aussuchen, da jedem GV ein Bezirk zugeteilt ist.Ich meine mich aber zu erinnern schon einmal gelesen zu haben, dass man sich gegebenenfalls den GV im Bezirk aussuchen kann.
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Ich wollte das natürlich nicht verallgemeinern. Ich bezog dies nur auf die GVs, die sich so verhalten.
Es gibt nämlich auch sehr nette und hilfsbereite
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Das wollte ich auch gerade bemerken. Da fehlt wohl das Wort "nicht" in der Erinnerung. Das wäre auch ein Ding gewesen...H.Stummeyer hat geschrieben:Nein, man kann sich den GV nicht aussuchen, da jedem GV ein Bezirk zugeteilt ist.chebakatze hat geschrieben: Ich meine mich aber zu erinnern schon einmal gelesen zu haben, dass man sich gegebenenfalls den GV im Bezirk aussuchen kann.
~ Grüßle ~
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