Vollstreckung in Belgien

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Rosa*
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#1

14.03.2012, 09:39

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und sitze schon eine Woche dran. Ich habe einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl erwirkt und muss nun nach Belgien vollstrecken. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung wie ich das machen muss. Hat jemand das zufällig schon mal gemacht? Mir würde ein Muster unwahrscheinlich viel helfen...

Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Mick66
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#2

15.03.2012, 18:07

Hallo ,

ist eigentlich verhältnismäßig einfach:

der ZV-Auftrag läuft über das Zentrale Mahngericht als europäischer Vollstreckungsauftrag. Hängt davon ab, in welchem Land Ihr Euren sitz habt...

Hagen, Hünfeld, Uelzen oder ähnliches..

ach ich seh, ist ja schon recht alt..

M.
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Pepples
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#3

15.03.2012, 20:54

Hallo Mick 66 :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#4

19.03.2012, 11:49

Hey,

ich hab dort angerufen und die sagen mir die seien nicht zuständig. Ich müsste mich an das Gericht halten wo ich den europäischen Zahlungsbefehl erwirkt habe. Ich weiß nur nicht mach ich einen ZV-Auftrag, wie ich ihn auch hier in Deutschland mache oder gibt es da bestimmte Formulare???
mrsgoalkeeper
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#5

19.03.2012, 12:11

Ich hab mal ein Landgerichtsurteil in Belgien vollstreckt, ist aber bestimmt schon drei Jahre her. Das ging nur über einen Belgischen Anwalt, war ziemlich teuer (die Kosten der ZV muss in Belgien der Gläubiger tragen) und hat letztlich nichts gebracht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-dus-
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#6

19.03.2012, 12:24

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Ich hab mal ein Landgerichtsurteil in Belgien vollstreckt, ist aber bestimmt schon drei Jahre her. Das ging nur über einen Belgischen Anwalt, war ziemlich teuer (die Kosten der ZV muss in Belgien der Gläubiger tragen) und hat letztlich nichts gebracht.

So erging es mir auch. Und der belgische Anwalt war sehr kreativ, was so alles an abrechnungsfähigen Zeiten abgerechnet wurde. Vom beigetriebenen Urteilsbetrag blieb fast nix übrig :motz
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#7

19.03.2012, 12:24

Ok :? trotzdem danke für die Hilfe
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#8

19.03.2012, 14:30

Falls noch jemand eine Idee hat, ich bin für jeden Tipp sehr dankbar...
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