GVZ-Kosten pfänden??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
julinda
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#11

16.03.2012, 12:40

Rapunzel hat geschrieben:Und was willst uns damit sagen?
Kosten der ZV ;-)

Also, Beitreibung durch GV oder aber gesondert festsetzen lassen und dann aus "neuem" Titel vollstrecken.
julinda
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#12

16.03.2012, 12:43

cjdenver hat geschrieben:ich versteh nicht warum der GV das nicht gleich mit vom schuldner gefordert hat, bei uns passiert das immer automatisch dass der GV zuerst seine eigene rechnung bezahlt bekommt, und nur wenn genug kohle da is dann gibts für uns auch noch was. warum ist das denn hier nicht so gewesen?

Vielleicht hat der Schuldner ja gar nicht über den GV Zahlung geleistet und ein ZV-Verfahren war schon gar nicht mehr anhängig? Wäre zumindest ne Erklärung.
tiko73

#13

16.03.2012, 13:11

Vielleicht hat der SU ja direkt an die TE oder den Mdt. gezahlt und wusste noch nix von den Kosten des GV?

Außerdem ist es mir grad diese Woche erst passiert, dass GV 50,00 € überweist, ein Tag später kommt Schreiben der GV, dass SU 1 Rate von 50,00 € gezahlt hat und sie diese überwiesen hat, weitere Raten sollen dann an uns erfolgen und dann kommt die KR der GV über 50,60 € :roll: Tja, passiert halt - ist sonst wirklich ne ganze nette GV :-)
cjdenver
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#14

16.03.2012, 14:09

julinda hat geschrieben: Vielleicht hat der Schuldner ja gar nicht über den GV Zahlung geleistet und ein ZV-Verfahren war schon gar nicht mehr anhängig? Wäre zumindest ne Erklärung.
stimmt :)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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