Abtretung | Pfändung | Abtretung wird nicht bedient

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-dus-
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#1

01.03.2012, 09:23

Hallo,

habe Pfüb gegen Kontoverleiher gemacht. Dieser legt nunmehr Abtretungserklärung mit Schuldner vor, die natürlich vor dem Pfüb liegt. Gehe mal davon aus, dass diese rückdatiert ist.

Soweit so gut. Aber auf die Abtretung sind noch nie Zahlungen geflossen, obwohl Kontoverleiher regelmässig Gelder für den Schuldner aufs Konto bekommt. Trotzdem soll natürlich mein Pfüb ins Leere gehen.

Ich meine mal ein Urteil, Aufsatz, etc. gelesen zu haben, wonach diese Blockierung "natürlich" nicht geht. Aber ich finde nix mehr. Würde natürlich gerne besser argumentieren, als einfach zu sagen "geht so nicht".

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Ich hoffe, der Sachverhalt ist verständlich formuliert.
Ernie

#2

01.03.2012, 13:53

Lautet die Abtretung auf Drittschuldner oder eine dritte Person?
Relevant ist ja nicht, ob schon Gelder auf die Abtretung geflossen sind, sondern der Zeitpunkt der Offenlegung ist relevant.
-dus-
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#3

01.03.2012, 15:16

Ja, die Abtretung lautet auf den Drittschuldner.

Das Problem ist aber, dass auf die Abtretung dann nie Gelder fließen (sind Ehegatten) und ich mit meiner Pfändung nie an die Reihe käme, da trotz Eingänge beim Kontoverleiher nix auf die Abtretung verrechnet wird.

Ich vergleiche das mal mit einer Abtretung, die dem Arbeitgeber vorliegt. Der könnte ja auch nicht sagen, auf die Abtretung führe ich nix ab und auf die Pfändung auch nicht, weil Abtretung vorliegt und zahlt komplettes Gehalt an Arbeitgeber aus, sofern der Abtretungsgläubiger da mitmachen würde. Habe ich einen Denkfehler?
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