Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir wieder helfen.
Ich soll Kindesunterhalt vollstrecken. Der Schuldner hat 2 Kinder, für die er die Unterhaltszahlungen eingestellt hat. Drittschuldner soll der Arbeitgeber des Schuldners sein.
Die beiden Titel hat der Schuldner seinerzeit selbst von der zuständigen Behörde errichten lassen. Derzeit ist auch ein Verfahren beim Familiengericht anhängig über die Neuregelung des Unterhalts.
Wir vermuten, dass der Schuldner Lohn verschleiert. Er musste sein Einkommen offen legen. Anfangs hatte er ein Netto-Einkommen zwischen 2.100 und 2.400 Euro. Als Streitigkeiten mit der Kindesmutter auftraten, bezog er plötzlich ein Festgehalt von brutto 1.500 Euro, was netto knapp unter 1.200 Euro ausmacht.
Außerdem stellt sein Arbeitgeber ihm offensichtlich ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Ich frage mich jetzt, ob ich seinen Pfändungsfreibetrag vom Gericht niedriger festsetzen lassen kann. Kann ich mit dem PfÜB weitere Auskunftsansprüche geltend machen, um weitere Pfändungsmöglichkeiten zu erhalten?
Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!
Kindesunterhalt vollstrecken - DS Arbeitgeber
- Liesel
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Wenn du Unterhalt nach 850 d ZPO pfändest, wird der pfandfreie Betrag vom Gericht festgesetzt. Hier gelten die "normalen" Pfändungsfreigrenzen nicht.
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