Vollstreckung aus vorsätzlicher u. unerlaubter Handlung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

29.02.2012, 14:49

mrsgoalkeeper hat geschrieben:@ Ernie :shock: verpasst :shock: Aktenzeichen?
Etwas Geduld! Schreibe ich heute abend rein! :mrgreen:
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#12

29.02.2012, 14:58

Ich helf mal gerade aus :wink:
BGH Beschluss vom 25.11.2010, VII ZB 111/09
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Ernie

#13

29.02.2012, 15:09

BGH, Beschluss vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 (= JurBüro 2012, 101);
BGH, Beschluss vom 25.11.2010, VII ZB 111/09 (= JurBüro 2011, 213; NJW-RR 2011,706)
suesmau
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#14

29.02.2012, 16:07

Nochmal ne ganz blöde Frage, weil ich das eigentlich noch nie gemacht hab, aber muss das mir vorliegende Anerkenntnisurteil, dass die Forderung aus vorsätzlicher und unerlaubter Handlung stammt auch mit der Vollstreckungsklausel versehen sein? :oops: :oops: :oops:
buschi
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#15

29.02.2012, 17:27

Für einen Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss brauchst Du die Vollstreckungsklausel und den Zustellnachweis schon. Für ein vorläufiges Zahlungsverbot vorerst noch nicht.
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