Sicherheit in ZV geleistet - wie gehts jetzt weiter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bibi
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#1

29.02.2012, 14:33

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe hier wieder mal im Regen *gg*

Ein Gläubiger betreibt die ZV gegen unseren Mandanten (Kontopfändung). Wir haben die Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beim Prozessgericht beantragt und einen entsprechenden Beschluss erhalten. Hieraufhin hat unser Mandant nun die Sicherheit geleistet - die Hinterlegungsquittung liegt uns jetzt vor.

Es scheiden sich nun die Geister wie es weiter geht. Weder das Prozessgericht noch das zuständige ZV-Gericht können uns was sagen.

Muss ich die Hinterlegungsquittung jetzt an den Gläubigervertreter zustellen? Aber wie kriegt der Drittschuldner hier Bescheid bevor er das Kontoguthaben auskehrt?

HILFE :heul
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
dashiel_draven
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#2

07.03.2012, 10:22

Falls es noch nicht zu spät ist:

Versuch mal, es an die Gläubigervertretung zu senden, die müssten sich meines Wissens nach dann darum kümmern, dass die ZV erstmal eingestellt wird... Ich denke auch spätestens der/die zuständige GV/in müssten wissen, wie damit umzugehen ist.

So würde ich zumindest vorgehen.

Ach ja:

Nicht vergessen: ihr müsst wg. der Rückerstattung/Auszahlung der Sicherheitsleistung aufpassen... wenn da einmal der Wurm drin ist, wird´s lustig.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Wenn ich keine Hilfe war, dann schaue ich noch mal bei uns in die Akten...
hatten erst einmal etwas mit Sicherheitsleistung

:wink1
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