Wie vollstrecke ich einen Freistellungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schnatterlisa
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#1

02.01.2012, 14:17

Hallo zusammen,

ich habe ein Urteil und soll daraus den Freistellungsauftrag vollstrecken. Den Rest aus dem Urteil wurde bereits gezahlt. Der Gvz sagt, der Freistellungsauftrag interessiert ihn nicht, da es keinen vollstreckbaren Inhalt gibt.

Jetzt soll ich einen Antrag bei Gericht stellen. Aber ich finde nicht wirklich einen.

Hat jemand vielleicht eine Idee????

Vielen Dank :thx :thx :thx
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Pepples
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#2

02.01.2012, 14:24

Um was für eine Freistellung geht es denn bzw. was genau steht im Urteil?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Schnatterlisa
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#3

02.01.2012, 14:40

hallo,

da steht....der beklagte wird verurteilt, den kläger von der verbindlichkeit bezüglich der außergerichtlichen rechtsverfolgungskosten gegenüber seinen prozessbevollmächtigten in höhe von...€ freizustellen.
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Pepples
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#4

02.01.2012, 15:43

Dann müsste m.E. nach § 887 ZPO vollstreckt werden.
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#5

02.01.2012, 16:08

ja soweit so gut, aber wie muss ich denn den Antrag beim Gericht formulieren??? das ist ja mein problem...
Schnatterlisa
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#6

03.01.2012, 08:03

Hhhhhhiiiilllllllllllllffffffffffffeeeeeeeeeeee,

hat denn keiner eine Idee... und sind wir die einzigen die solche Sachen (dumm) gemacht haben....
Schnatterlisa
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#7

27.02.2012, 10:00

Hallo,

hat denn keiner soetwas schon mal auf dem Tisch gehabt??????


lg
tamitoma
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#8

18.03.2012, 21:54

Weist du inzwischen mehr? Würde mich nämlich auch interessieren :wink2
Schnatterlisa
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#9

19.03.2012, 08:53

nein leider nicht...bin noch auf der suche :cry:
sansibar
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#10

19.03.2012, 10:03

Ich fürchte, du musst die Rechnung schicken und wenn nicht gezahlt wird, einen Zahlungstitel erwirken. Aber sicher bin ich auch nicht und würde mich ebenfalls freuen, wenn´s jemand genau wüsste und hier mal hinschreibt....
Grüße - sansibar
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