Kostenfestsetzungsantrag § 106 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#11

22.02.2012, 16:45

Wenn die Geschäftsgebühr nicht mit tituliert worden ist, dann wir auch nicht angerechnet.
Wie bereits erwähnt, die Kopien der AE + eventuell angefallene Kosten für die AE kannst Du in den KFA mit aufnehmen.
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen 7000, Auslagen 7002, evt. GK AE
Leider wird nur zu oft vergessen, dass eine Geschäftsgebühr mit zur Forderung gehört, über die sich auch zu vergleichen ist.
Überlegt auch, wie Ihr jetzt die GG von der Gegenseite erhaltet.
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