Vorgerichtliche Gebühren in Klage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sansibar
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#1

22.02.2012, 11:05

Liebe Forenos,
wir stellen uns hier grad ne wahrscheinlich blöde Frage:
Wir waren vorgerichtlich tätig und haben in der Klage den Freistellungsantrag hinsichtlich der vorgerichtlichen RA-Gebühren beziffert und gestellt. Dann kommt das Urteil und wir kriegen auch die Freistellung tituliert. Wie vollstrecke ich die? Ich kann doch nicht dem Gegner meine Rechnung schicken, oder?
*überfordertsei*
Grüße - sansibar
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#3

22.02.2012, 11:14

Hab ich, gkutes, aber ich finde nix wirklich Passendes zur Vollstreckbarkeit. oder nehme ich die falschen Suchbegriffe? Gib mir bitte einen Tipp
Grüße - sansibar
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#4

22.02.2012, 12:00

Könnte mir bitte jemand helfen?
:duckrenn
Grüße - sansibar
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Pepples
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#5

22.02.2012, 12:07

Ein Freistellungsantrag nutzt Dir recht wenig, weil der so ohne Weiteres nicht volltreckbar ist. Er sichert den Anspruch ja nur dem Grunde nach und im Fall der Nichtzahlung müsste dann auf Schadensersatz geklagt werden. Also: künftig immer direkt die Zahlung beantragen. :wink:

Ich würde jetzt aufgrund dieses Urteils dem Unterlegenen erstmal die Kosten aufgeben, wobei er eine Berechnung und keine Rechnung mit Nummer bekommt. Wenn dort irgendwo eine Versicherung involviert ist, haste gute Chancen das Geld zu kriegen. :wink:
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RAService
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#6

22.02.2012, 12:07

Du musst die Begriffe Freistellung und vollstrecken eingeben. Dann erhälst Du einige Infos.
RAService
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#7

22.02.2012, 12:08

Du musst die Begriffe Freistellung und vollstrecken eingeben. Dann erhälst Du einige Infos.
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#8

22.02.2012, 12:55

:thx
Pepples: Ich kann die Zahlung nicht beantragen, weil mir das LG den Zahlungsantrag mangels Voraussetzungen - Rechnung an Mdt./Zahlung von Mdt.- um die Ohren haut. Aber danke, ich bin jetzt in der Suchfunktion fündig geworden - hab sogar schon mal selbst darüber geschrieben (oh Göttin, das Alter!!!) :oops:
RAService, vielen Dank für die Hinweise, hab u.a. meinen eigenen Fred von dunnemals dazu wiedergefunden :oops:

Jedenfalls bin ich jetzt geholfen
Grüße - sansibar
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#9

12.06.2012, 15:33

Hallo, auch ich soll einen Freistellungsantrag vollstrecken....
Hab hier schon einiges gelesen, aber eine wirkliche Lösung für das Problem hab ich noch nicht gefunden...
Wäre schön, wenn jemand mir helfen könnte... :)
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