Wir haben eine ZV-Androhung in einer Unterhaltssache gemacht.
2 minderjährige Kinder, die von der Mutter vertreten werden, verlangen je 200 € Unterhalt.
Jetzt meine Frage zur Kostenrechnung:
Kann ich die 0,3 Gebühr nach 3309 + 0,3 Erhöhung abrechnen? Nach GW 200 €?
Oder gibt es in dem Fall keine Erhöhung??
Erhöhungsgebühr??
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Ich würde sie nehmen. Die Kinder sind doch Partei, vertreten durch die Mutter, da ja minderjährig.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es sind zwei verschiedene Ansprüche.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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ja, das kommt noch dazu, stimmt! Kind 1 hat Unterhaltsanspruch und Kind 2 auch.
- rit-sch
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Wie kommst du auf einen Wert von 400,00 €. Geht es hier nur um Unterhaltsrückstände? Oder um laufenden Unterhalt? Dann könnte man daran denken, als Wert den Jahresbetrag, also (200,00 € + 200,00 €) x 12 zu nehmen.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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