Unterhalt vollstrecken -Kind wohnt zeitweise beim Schuldner-

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dinirie
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#1

17.02.2012, 16:22

Hallo,

ich habe mal wieder ein Problem. Ich soll Unterhalt vollstrecken. Soweit kein Problem. Jetzt hat das unterhaltsberechtigte Kind aber für ca. zwei Monate beim Schuldner gewohnt und sich auch für die Zeit dorthin umgeldet. Das Jugendamt hat dem Schuldner geraten für diese Zeit keinen Unterhalt an die Gläubigerin zu zahlen.

Gibt es eine Umlageberechnung für den geschuldeten Unterhalt des laufenden Monats? Die Ummeldung erfolgt von einem 16. bis zu einem 12. d.M. Rechne ich einfach den Unterhalt durch die Kalendertage des jeweiligen Monats und den Betrag dann mal den Tagen, in denen Unterhalt berechtigt gefordert werden kann?

Danke für die Hilfe und schon mal allen ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
sansibar
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#2

17.02.2012, 17:04

Genau so würde ich es machen, aber auch nur aus dem Bauch und ohne dass ich eine rechtliche Grundlage hätte.
Grüße - sansibar
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dinirie
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#3

17.02.2012, 21:24

Okay, danke :)
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