ZV notarielle KostenR - Schuldner unter versch. Adressen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

02.02.2012, 12:17

Warum wird denn überhaupt eine RA-Akte angelegt? Die Vollstreckung macht der Notar in seiner Eigenschaft als Notar und fertig. Er erhält keine RA-Geb., aber die tatsächlichen Auslagen wie GK und GV-Kosten. Euren Not.-Mitarbeiter solltest du mal den Vogel zeigen.
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Hanna_73
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#12

02.02.2012, 12:32

Ähm Jupp... ähm.. ICH mache die ZV.

Ich kann doch im Notariatsprogramm kein Forderungskonto anlegen? Oder ist die Verzinsung meiner Notariats-KR auch falsch und ich darf dafür auch keine Zinsen nehmen? Die Berechnung geht ja nur im Foko oder ich muss es dem GV im Anschreiben mitteilen wieviel Zinsen und ab wann?

Ich hab nicht so viel Ahnung vom Notariat, schreibe eigentlich nur die Verträge alles andere macht meine Kollegin.

Wenn ich also demnächst keine RA Akte mehr anlege, schicke ich quasi meine vollstreckb. Ausfertigung der KR an das ZV-Gericht und sage mach mal für mich lieber GV?

Schöner Mist, hätte ich mir die ganze Arbeit dann sparen können.

Die Neuauflagen diverser Fachliteratur hab ich soeben bestellt. Und meine Notariatskollegin - die auch hier angemeldet ist - kann sich das mal durchlesen.

Meinen ZV-Auftrag muss ich aber jetzt nicht zurücknehmen oder? Ich kriege ja wenn noch die GVZ-Kosten für den ersten ZV-Auftrag. Weiß der GV dass ich die Ra-Kosten nicht kriege oder zieht er die wohl mit ein?

Menno ... Fragen über Fragen.. aber Notariat ist halt nicht meine Welt. Sorry..
Ernie

#13

02.02.2012, 12:53

Du solltest Deine Forderungsberechnung korrigieren und dem GV zukommen lassen.
Jupp03/11

#14

02.02.2012, 12:55

Den ZV-Auftrag kannst du laufen lassen, entweder der GV streicht die Position RA-Geb. oder treibt sie mit ein.

Zinsen sind ebenfalls in der Kostenordnung geregelt, § 154 a KostO), eingefügt am 01.07.2004. Hier gab es insoweit schon zig Beiträge, einfach mal unter suchen gehen.
Im übrigen kann zumindest bei RA-Micro auch zur Not.Akte ein Forderungskonto angelegt werden. Und die ZV-Aufträge unterzeichnet dann der Notar, also nicht in seiner Eigenschaft als RA.
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Zauberdrops
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#15

02.02.2012, 14:02

Muss jetzt auch mal kurz danke an Jupp sagen. Ich hab vorher nämlich auch immer RA-Akten angelegt und ZV-Gebühren nach RVG veranschlagt etc. Stand irgendwann mal in RVG für Anfänger oder im Nomos-Kommentar oder so - scheint sich aber jetzt überholt zu haben.

Also: :thx
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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#16

02.02.2012, 14:21

Jupp03/11 hat geschrieben:Den ZV-Auftrag kannst du laufen lassen, entweder der GV streicht die Position RA-Geb. oder treibt sie mit ein.

Zinsen sind ebenfalls in der Kostenordnung geregelt, § 154 a KostO), eingefügt am 01.07.2004. Hier gab es insoweit schon zig Beiträge, einfach mal unter suchen gehen.
Im übrigen kann zumindest bei RA-Micro auch zur Not.Akte ein Forderungskonto angelegt werden. Und die ZV-Aufträge unterzeichnet dann der Notar, also nicht in seiner Eigenschaft als RA.
Ich kann das bei mir im Phantasy prüfen mit dem Foko - Ra Micro hab ich früher mit gearbeitet.

Wenn der GV die RA-Geb. mit eintreibt, muss ich die dann wieder erstatten? Nicht dass das unter ungerechtfertigte Bereicherung fällt. Werde das aber alles so meiner Kollegin vorlegen, soll sie sich mit rumärgern, ich habe ja dann im Anwaltsbereich nichts mehr mit zu tun.

Nächstes Mal frage ich einfach die Leute die mehr Ahnung davon haben - also Euch :).

Danke für die Hilfe. Ich lasse das Teil jetzt erst mal laufen.

Edit: Tatsächlich kann man dort ein Foko anlegen, allerdings muss ich dann den Notar als Gläubiger eintragen. Einen direkten ZV-Auftrag gibt es nicht.
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