Guten Morgen,
ich brauche mal eure Hilfe.
Wir haben einen ZV-Auftrag gemacht und nun festgestellt, dass der Schuldner bereits im März 2009 die e. V. abgegeben hat. Ich kenne mich in ZV-Angelegenheit leider gar nicht aus. Mein Chef meinte nun, dass wir einen Eröffnungsbeschluss nach § 758 a) ZPO stellen müssen. Ist dies richtig bzw. wie mache ich das?
Danke schon mal!
ZV - Eröffnungsbeschluss
Die im März 2009 abgegebene eidesstattliche Versicherung verliert 3 Jahre später, mithin im März 2012, ihre Gültigkeit. Ich würde Deinem Chef anraten, die Akte um zwei Monate zu verfristen, um sodann einen kombinierten ZV/eV-Antrag auszubringen. Damit habt Ihr dann aktuelle Daten, nicht die veralteten!
§ 758a ZPO = Durchsuchungsbeschluss
Geht aber nur, wenn der Schuldner dem GV den Zutritt zur Wohnung verweigert hat und der ursprüngliche Auftrag ein reiner ZV-Auftrag war.
Geht aber nur, wenn der Schuldner dem GV den Zutritt zur Wohnung verweigert hat und der ursprüngliche Auftrag ein reiner ZV-Auftrag war.