ZV - Eröffnungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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isi
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#1

02.02.2012, 08:55

Guten Morgen,
ich brauche mal eure Hilfe.
Wir haben einen ZV-Auftrag gemacht und nun festgestellt, dass der Schuldner bereits im März 2009 die e. V. abgegeben hat. Ich kenne mich in ZV-Angelegenheit leider gar nicht aus. Mein Chef meinte nun, dass wir einen Eröffnungsbeschluss nach § 758 a) ZPO stellen müssen. Ist dies richtig bzw. wie mache ich das?
Danke schon mal!
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
Ernie

#2

02.02.2012, 09:26

Die im März 2009 abgegebene eidesstattliche Versicherung verliert 3 Jahre später, mithin im März 2012, ihre Gültigkeit. Ich würde Deinem Chef anraten, die Akte um zwei Monate zu verfristen, um sodann einen kombinierten ZV/eV-Antrag auszubringen. Damit habt Ihr dann aktuelle Daten, nicht die veralteten!
isi
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#3

02.02.2012, 09:51

Das dachte ich mir auch so. Weißt du aber vielleicht trotzdem, was es mit diesem Eröffnungsbeschluss auf sich hat?
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Ernie

#4

02.02.2012, 10:03

§ 758a ZPO = Durchsuchungsbeschluss

Geht aber nur, wenn der Schuldner dem GV den Zutritt zur Wohnung verweigert hat und der ursprüngliche Auftrag ein reiner ZV-Auftrag war.
isi
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#5

02.02.2012, 13:12

DANKE!!! :wink2
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