PfüB bei Eheleuten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cryptomaniac
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#1

28.01.2012, 19:58

Hallo Leute,

ich habe hier 2 VB's gegen 2 Eheleute als Gesamtschuldner.

Jetzt habe zufällig Kontonr. und BLZ, weiß aber nicht, ob das Konto auf Ihn, auf Sie oder auf beide läuft.
Schreibe ich in den PfüB einfach beide Schuldner rein oder muss ich 2 Pfüb's machen?

Außerdem hätte ich gerne die Kontoauszüge der letzten Monate um Mal zu sondieren ob es nicht noch weitere DS gibt.
Kann ich die Herausgabe der Kontoauszüge auch gleich mit beantragen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Soenny
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#2

28.01.2012, 19:59

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=12&t=52549" target="blank

Das Berufsfeld ist nach intensiver Überlegung des Forenteams eine Pflichtangabe. Bitte fülle es daher aus.

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, müssen wir uns vorbehalten, diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar zu löschen.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Cryptomaniac
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#3

28.01.2012, 20:04

Hab ich gar nicht gesehen :oops:
Habs aber schon geändert, hoffe das ganze ist so okay! :lol:
mo78blau
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#4

28.01.2012, 23:59

Hallo Cryptomaniac,

du musst keine Kontonummer zwingend angeben. Es reicht aus, wenn du als Drittschuldner die Bank mit Anschrift angibst.
Ich würde natürlich gegen beide Gegner als Gesamtschuldner zusammen einen Pfüb machen.
Dann hast du das erste Problem gelöst.

Zum zweiten Problem: Im Pfüb muss eine Passage rein dass die Pflicht zur Herausgabe der Kontoauszüge beantragt wird.
Die Gefahr besteht allerdings, dass der Schuldner zwar die Kontoauszüge herausgibt, jedoch diese schwärzen kann. Evtl. musst du, wenn der Pfüb erlassen wird mit dem Anspruch auf Herausgabe von Kontoauszügen, den Gerichtsvollzieher dann noch mal beauftragen, dass er zum Schuldner geht und die Kontoauszüge herausverlangt.

Wenn du weitere Informationen zum Kontofluss des Schuldners erhalten möchtest, so sollte die Zwangsvollstreckung nebst eidesstattlichem Versicherungsverfahren eingeleitet werden.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

LG
Cryptomaniac
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#5

29.01.2012, 15:03

Vielen Dank mo78blau!

Hast du vllt. noch einen Formulierungsvorsvchlag für mich für die Herausgabe der Kontoauszüge?

Vielen Dank und lg
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