Pfändung Geld auf dem Konto eines Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tengler

#11

06.01.2012, 10:30

@Jupp03/11: Ich bin eine sie ;-)
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rena
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#12

23.01.2012, 09:10

Huhu, ich betrete völliges Neuland.

Wir haben ein VU erwirkt aus einer unerlaubten Handlung.

Nun habe ich hier in der ZV ja bestimmte Vorteile dadurch.

Nur was/wie vollstrecke ich nun am sinnvollsten? Und was ist anders im Vergleich zur "normalen" ZV?

Unser Schuldner ist natürlich arbeitslos und hoch verschuldet. Die EV wäre wieder ab Oktober möglich.
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Loki
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#13

23.01.2012, 10:08

§ 850 f II ZPO. Bei Hartz-IV kannst du 20,00 € pfänden.
blacks2k3
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#14

23.01.2012, 11:07

@Loki
Das halte ich für ein Gerücht. BGH vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 Rn. 8, mwN.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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rena
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#15

23.01.2012, 13:56

Oh, hmm. Dann macht die Pfändung des ALG II also eher keinen Sinn...

Was habe ich denn nun von meinem bevorrechtigten Titel, was wäre erfolgversprechend?
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Loki
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#16

25.01.2012, 08:20

blacks2k3 hat geschrieben:BGH vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 Rn. 8, mwN.
Die Entscheidung kannte ich noch nicht. Danke für den Hinweis!

Sofern dein Schuldner in nächster Zeit keinen Job bekommt, kannst du die Vorteile aus § 850 f II ZPO derzeit leider nicht nutzen. Da bleibt nur die normale ZV.
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