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Pfändung Geld auf dem Konto eines Dritten
- rena
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Huhu, ich betrete völliges Neuland.
Wir haben ein VU erwirkt aus einer unerlaubten Handlung.
Nun habe ich hier in der ZV ja bestimmte Vorteile dadurch.
Nur was/wie vollstrecke ich nun am sinnvollsten? Und was ist anders im Vergleich zur "normalen" ZV?
Unser Schuldner ist natürlich arbeitslos und hoch verschuldet. Die EV wäre wieder ab Oktober möglich.
Wir haben ein VU erwirkt aus einer unerlaubten Handlung.
Nun habe ich hier in der ZV ja bestimmte Vorteile dadurch.
Nur was/wie vollstrecke ich nun am sinnvollsten? Und was ist anders im Vergleich zur "normalen" ZV?
Unser Schuldner ist natürlich arbeitslos und hoch verschuldet. Die EV wäre wieder ab Oktober möglich.
@Loki
Das halte ich für ein Gerücht. BGH vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 Rn. 8, mwN.
Das halte ich für ein Gerücht. BGH vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 Rn. 8, mwN.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
- Loki
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Die Entscheidung kannte ich noch nicht. Danke für den Hinweis!blacks2k3 hat geschrieben:BGH vom 13.10.2011, VII ZB 7/11 Rn. 8, mwN.
Sofern dein Schuldner in nächster Zeit keinen Job bekommt, kannst du die Vorteile aus § 850 f II ZPO derzeit leider nicht nutzen. Da bleibt nur die normale ZV.