Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
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#11
22.01.2012, 20:34
Schon geprüft, ob Vorsteuerabzug besteht?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Minimaus
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#12
22.01.2012, 20:37
ja, besteht. also war denen ganz einfach die Mwst. zu viel?!
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
gut, dass wir drüber geredet haben
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Pepples
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#13
22.01.2012, 20:42
Natürlich meckern die, wenn bei Vorsteuerabzug die Mwst angesetzt wird.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Vance
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#14
22.01.2012, 21:17
Mwst. dürfen dort nicht rein.
Aber eigentlich meckert schon das System,wenn du am Anfang Vorsteuerabzug ankreuzt und dann Mwst dazurechnest.