'Guten Morgen zusammen,
wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Bewilligung von PKH für die Zwangsvollstreckung aus dem vorher von uns erwirkten Urteil gestellt. Es erging ein Beschluss, PKH wird bewilligt, allerdings ohne unsere Beiordnung (.... unter Bezugnahme auf die einfache ZV, Rechtsantragstelle usw. und allegemeiner Sparzwang....).
Mdt. möchte Sache nun abschließen. Bekomme ich für den PKH-Antrag an das Amtsgericht Gebühren:
Nr. 3309 VV oder Nr. 3335 (1,0 PKH-Prüfungsverfahren)? Oder gar keine?
Wie berechnet sich der Wert? Ich hätte hier den Betrag aus der Forderungsaufstellung genommen.
PKH Zwangsvollstreckung, Verfahrensgebühr 3309 oder 3100
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Du bekommst für das PKH-Verfahren keine extra Gebühren, da die Gebühr auf die nachfolgende ZV-Gebühr angerechnet wird. Du kannst dem Mandanten nur die 3309 für die Vollstreckung in Rechnung stellen.
Oder wurde die Vollstreckung nicht durchgeführt? Dann berechnest du die 0,3 für das PKH-Verfahren.
Oder wurde die Vollstreckung nicht durchgeführt? Dann berechnest du die 0,3 für das PKH-Verfahren.
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§ 16 Ziffer 2 - dieselbe Angelegenheit, und § 15 Abs. 2, und Abs. 2 zu Ziff. 3335: Entsteht die Verfahrensgebühr auch für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden die Werte nicht zusammengerechnet.
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Ok, danke. War ein halbes Jahr nicht an der Arbeit, weil ich letztes Jahr nen schweren Verkehrsunfall hatte. Arbeite mich jetzt so nach und nach wieder ein. Wie schnell doch Gelerntes verschwinden kann.
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Danke für Eure Hilfe.
@Liesel: Wir vollstrecken aus dem Urteil nun gar nicht. Mandant will die Sache abschließen und nichts mehr machen. Wir haben nur PKH für ZV beantragt, dann erging Beschluss PKH ja, aber ohne Beiordnung Rechtsanwalt. Nun will Mandant die Sache tot machen.
@Liesel: Wir vollstrecken aus dem Urteil nun gar nicht. Mandant will die Sache abschließen und nichts mehr machen. Wir haben nur PKH für ZV beantragt, dann erging Beschluss PKH ja, aber ohne Beiordnung Rechtsanwalt. Nun will Mandant die Sache tot machen.
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Was ist das denn für ein Quatsch. Die GVK sind von der PKH umfaßt und ob er euch die Gebühren für die ZV oder die für das PKH-Verfahren zahlt, ist ja nun schnurz.
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Das ist dem Chef glaube ich so gar nicht bewusst. Zugegeben, Mdt. ist auch mehr als schwierig. Der Schuldner dürfte nach unseren Informationen noch mehr Gläubiger haben. Mdt. meinte, dass wir für alles mögliche PKH bekommen - auch ZV-technisch gesehen. Nun will er nicht mehr.
Viele Grüsse ins Erzgebirge! Habt Ihr Schnee?
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Viele Grüße zurück. Ein bißchen Schnee haben wir, aber noch erträglich.
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