Hallo ihr lieben,
ich hab mal eine frage bezüglich einer Forderungspfändung bei einer weg.
einen vb auf die weg vertr. d. verwalter, hab ich. forderung ist von einer sanitärfirma, die arbeiten am haus der weg vorgenommen hat. forderung ca. 500,00 €.
ich hab den vb und nun? ich steh auf dem schlauch! pfände ich das wohn-bzw. hausgeld beim verwalter? oder gibt es sonst noch ansprüche die man dort pfänden kann? wer ist dann drittschuldner? ist die weg dann schuldner und gleichzeitig drittschuldner, da der verwalter ja nur die weg vertritt?
wäre schön wenn ihr mir helfen könntet. danke
Pfändung bei WEG
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Schwierig, der Verwalter vertritt lediglich die WEG, Schuldner ist also die WEG an sich. Drittschuldner sind dann wohl die einzelnen Eigentümer. Überleg grade, ob nicht eine Kontopfändung praktisch wäre. Da ist doch sicher genug Geld drauf. Und wenn die WEG aus zig Eigentümern besteht, musst du vielleicht sogar bei allen pfänden. Das weiß ich aber nicht genau.
- Adelia
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Hätte man hier nicht eher die WEG und die einzelnen Eigentümer im VB aufnehmen müssen?! Dann könntest du dann jeden entsprechend einzeln herantreten. Was jedoch auch schwierig wird, die einzelnen Eigentümer ausfindig zu machen.
- Adelia
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Du kannst natürlich das Konto der WEG pfänden lassen, dann ist Drittschuldner halt die Bank und Schuldner die WEG. Die WEG´s haben immer ein WEG Konto. Aber wie du an Auskunft herankommst, welche Bank dies ist (solltest du es nicht wissen), kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht einfach mal bei der WEG-Verwaltung anrufen.