Zweite Nachbesserung der EV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#1

19.01.2012, 10:49

Hallo an alle,

wir haben vor drei Jahren das Konto des Schuldners bei der xyBank gepfändet. Der DS teilte damals mit, dass eine Geschäftsverbindung nicht besteht. Letztes Jahr konnten wir wieder die EV abnehmen lassen. Dort gab der Schuldner an, zusammen mit seiner Tochter ein Konto bei der xyBank zu haben. Da der erste Pfueb erfolglos war, haben wir Nachbesserung verlangt. Dort sagte der Schuldner, dass er nur eine Vollmacht hat, aber nicht Inhaber ist. Er wolle das Konto seiner Tochter in seins umwandeln bzw. bei der xyBank ein neues eröffnen. Die Anschrift seiner Tochter wollte er nicht herausgeben (wollten wir wegen Auszahlungsanspruch). Also haben wir ein bischen gewartet nochmals einen Pfueb an die xyBank gemacht. Diese teilte jetzt wieder mit, dass eine Verbindung mit dem Schuldner nicht besteht.

Was können wir jetzt machen? Da hat mir ja das ganze Nachbesserungsverfahren nichts gebracht! Kann ich nochmals nachbessern lassen?
Irilein
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#2

19.01.2012, 11:04

Also ich würde einfach mal bei der Bank anrufen. Wenn du schon einen Pfüb hingeschickt hast, dann helfen die doch in der Regel auch immer. Vielleicht kommst du so an nähere Infos. Bei mir hat das bislang immer gut funktioniert. Oder schreib doch mal den Schuldne an und weis ihn auf die Folgen der falsch abgegebenen ev hin. Freiheitsstrafe und so... Mach ihm ordentlich Stress! :evil:
silvester
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#3

19.01.2012, 11:12

Eine Nachbesserung wegen des Abbrechens der Kontoverbindung geht nicht, wohl aber wegen der fehlenden Anschrift des Kontoverleihers. Kosten dürfen wegen der unrichtigen Sachbehandlung des GV nicht entstehen.
Tigra
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#4

19.01.2012, 11:37

Guter Tipp die Ev kann auch neu beantragt werden wenn Schuldner ALG bezieht , aber im arbeitsfähigen Alter ist und wenn bei den Mietkautionen/etc. nichts anegeben ist, da regelmäßig ein Anspruch auf Betriebskostenausgelich besteht, auch wenn keine Kaution bezahlt wurde!
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#5

19.01.2012, 16:57

[quote="Tigra"]die Ev kann auch neu beantragt werden wenn Schuldner ALG bezieht , aber im arbeitsfähigen Alter ist/quote]

Leider falsch :roll:
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Loki
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#6

25.01.2012, 13:46

Danke für die Antworten!
Dann werde ich erneut die Nachbesserung der eV beantragen hinsichtlich der Anschrift der Tochter des Schuldners.
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