Pfüb Finanzamt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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joggellive
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#1

14.01.2012, 17:21

Moin moin
ich habe ein Pfüb gegen ein Schuldner erwirkt, in dem ich die Steuerrückerstattung pfände, aus EKS. 2010/2011. Habe nun ein Fax des Schuldners hier liegen, in dem er , erklärt das er keine Steuererklärung machen wird. Zum einen wegen der Pfändung zu anderen habe er keine Lohnsteuer bezahlt ( aufgrund der vielen Kinderfreibeträge, teilweise Alo.). Gibt es nicht eine Erklärungspflicht? DS Erklärung sagt aus das keine Ansprüche bestehen, da keine Erklärung abgegeben wurde. So was mach ich jetzt?

lg
Jupp03/11

#2

14.01.2012, 17:29

abwarten und Tee trinken

Wann wurde denn der PFÜB beantragt und wann erlassen?
Geiselmann
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#3

15.01.2012, 08:29

Hallo,

ZPO §§ 836 Abs. 3, 887, 888
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach § 887 ZPO ermächtigt werden, Verfahrenshandlungen des Schuldners im Steuerfestsetzungsverfahren selbst vorzunehmen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 115/03, BGHZ 157, 195).
- BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 70/06 -

S. Geiselmann
joggellive
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#4

15.01.2012, 08:48

Den Pfüb hab ich, zwischen Weihnachten und Neujhr, beantragt und wurde in der ersten Januar Woche erlassen. Diese Woche Montag, kam ein Fax vom Schuldner und gestern die DS-Erklärung.
Auf was soll ich denn warten? Also sehe ich das richtig dass, es keine Pflicht gibt, die Einkommenssteuererklärung abzugeben und erzwingen kann man es auch nicht ???
Geiselmann
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#5

15.01.2012, 10:05

Hallo,

der Erstattungsanspruch entsteht erst im Folgejahr, daher wurde der PfüB in der ersten Januarwoche erlassen.
Für den BGH und der BFH ist die Möglichkeit die Steuererklärung abzugeben ein höcht persönliches Recht. Ein Zwang ist nicht möglich.
Man kann nur versuchen, den Schuldner freiwillig zur Abgabe zu bríngen.

S. Geiselmann
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wissensdurst
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#6

15.01.2012, 10:11

Das FA fordert nur zur Abgabe auf, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Ist ja auch klar, warum soll der Staat freiwillig Guthaben auszahlen wollen? ;-P

Tut mir leid, da kannst du wirklich nichts weiter machen.
joggellive
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#7

15.01.2012, 11:23

Nunja okay danke, die fälle an denen ich scheiter werden immer mehr, meine Glückssträhne verlässt mich wohl...
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