Unvertretbare Handlung -- Adressauskunft --

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RFW10
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#1

09.01.2012, 15:13

Hi,

wir haben einen Titel (eA), dass die Schuldnerin die Auskunft "Adresse" erteilen muss,
wo das Kind (Wohngruppe) untergebracht ist.

Natürlich gibt sie diese nicht raus.

Das Jugendamt gibt die Adresse nicht raus, da sie sich darauf berufen, dass die Schuldnerin
ihnen "verboten" hat die Adresse herauszugeben.

Nun soll ich die Auskunft vollstrecken.

Ich tendiere zu § 887 ZPO, da auch das Jugendamt die Adresse herausgeben kann.

Ist das richtig?? :?: :?: :?:

Die Sache eilt etwas, vielleicht hat ja jmd. schon so etwas gemacht.

:thx
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Pepples
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#2

09.01.2012, 15:23

Hat das Jugendamt denn schon Kenntnis von der eA? Evtl. da mal eindringlich mit dem Leiter reden, ob sich die ZV nicht vermeiden lässt.
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Kathy0679
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#3

09.01.2012, 16:18

genauso würde ich es auch machen. Kannst dem Jugendamt ja mit der Pfändung drohen, oder mache es, unter Fristsetzung, schriftlich.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
RFW10
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#4

09.01.2012, 17:56

Hi,

das Jugendamt weigert sich!

Wie soll ich die Auskunft pfänden??

Steh mal wieder voll auf dem Schlauch, kurz vor Feierabend.

Danke
RFW10
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#5

10.01.2012, 08:47

Guten Morgen,

hat noch jmd. ne Idee?? :wink2

Muss den Antrag heute stellen!! :cry: :cry:
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