Hallo,
Zwangsvollstreckung brauche ich im Büro nicht so oft - Gott sei DAnk
Ich habe ein Schuldanerkenntnis von Mandanten und eine Grundschuldbestellung
- ohne Brief - von Mandanten über EUR 20.000,00
Wie gehe ich jetzt vor?
Vollstreckung
Hallo,
ist die Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsklausel versehen? wenn ja, dann vollstreckbare Ausfertigung von dem Notar, die die Grundschuldbestellungsurkunde beurkundet hat, anfordern. Durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen und nach zwei Wochen ab der Zustellung, wenn der Schuldner nicht gezahlt hat, vollstrecken. Gegebenfalls Zwangsversteigerung beantragen.
Sollte die Grundschuldbestellungsurkunke ohne Zwangsvollstreckungsklausel sein, dann klagen.
ist die Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsklausel versehen? wenn ja, dann vollstreckbare Ausfertigung von dem Notar, die die Grundschuldbestellungsurkunde beurkundet hat, anfordern. Durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen und nach zwei Wochen ab der Zustellung, wenn der Schuldner nicht gezahlt hat, vollstrecken. Gegebenfalls Zwangsversteigerung beantragen.
Sollte die Grundschuldbestellungsurkunke ohne Zwangsvollstreckungsklausel sein, dann klagen.