Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
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Beruf: Kauffrau Büromanagement

#1

03.01.2012, 15:30

Hallo, :wink1

Zwangsvollstreckung brauche ich im Büro nicht so oft - Gott sei DAnk

Ich habe ein Schuldanerkenntnis von Mandanten und eine Grundschuldbestellung
- ohne Brief - von Mandanten über EUR 20.000,00

Wie gehe ich jetzt vor?
Jupp03/11

#2

03.01.2012, 16:19

Wer soll bei solch dürftigen Angaben eine Antwort geben können?
IlonaS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 10.06.2008, 16:43
Wohnort: Mölln

#3

05.01.2012, 19:36

Hallo,
ist die Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsklausel versehen? wenn ja, dann vollstreckbare Ausfertigung von dem Notar, die die Grundschuldbestellungsurkunde beurkundet hat, anfordern. Durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen und nach zwei Wochen ab der Zustellung, wenn der Schuldner nicht gezahlt hat, vollstrecken. Gegebenfalls Zwangsversteigerung beantragen.
Sollte die Grundschuldbestellungsurkunke ohne Zwangsvollstreckungsklausel sein, dann klagen.
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