gequoteltes urteil zwei gegner gesamtschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sevel
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#1

04.01.2012, 13:11

Ok hier mal wieder eine Frage:

Wir haben ein Urteil gegen zwei Gegner erwirkt. Hierin wurden die Gegner verurteilt, mit je 30 zu 70 die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das ganze ging in die Berufung und auch hierfür haben wir ein Urteil, hier die Quotelung von 50 zu 50. Nach einem abenteuerlichen Kostenfestsetzungsverfahren wollen wir nun vollstrecken und haben hierzu einige fragen:

1. Im Urteil wurde nicht ausdrücklich verlautet, dass die Parteien die Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen haben. Können wir trotzdem nur gegenüber einer der Schuldner vollstrecken?

2. Wie viele ZVAs stelle ich denn nun? Ich habe momentan für jede Partei zwei ZVAs und für jede Sache ebenfalls zwei (also insgesamt vier). Musste das sein oder hätte ich da auch etwas zusammen packen können? Und wie sieht es aus, falls es wirklich als Gesamtschuld vollstreckt werden kann?

3. Wir hatten vom Gericht noch eine zweite Ausfertigung vom KFB verlangt, da ja zwei Schuldner. Hierfür hat das Gericht die 15 € verlangt, die sie für Kopien wollen. Wir wissen aus Erfahrung, dass diese nicht abgerechnet wird, wenn man vom Anfang an zwei Ausfertigungen beantragt...hat das trotzdem jetzt so seine Richtigkeit?

4.) Und noch eine Gebührenfrage: Wir haben jetzt für jeden ZVA die Gebühr angesetzt, und immer aus dem Streitwert des einzelnen Auftrages. Wenn ich nun zusammenziehe, müsste ich dann die Streitwerte addieren? (Da käme dann weniger raus...)

:cry: sorry, sind viele Fragen aber vor allem das mit der Gesamtschuld lässt uns hier ziemlich stolpern..
gkutes

#2

04.01.2012, 13:36

1. Wenn nicht dasteht, dass sie Gesamtschuldner sind, dann sind sie auch nicht Gesamtschuldner :wink: Dagegen spricht auch die Quotelung der Kosten. Mit der Quotelung meinst du B1) 50% und B2) 50%, ja? Was steht denn genau im Urteil drin? Du kannst dann bei B1) nur vollstrecken, zu was er verurteilt wurde.

2. Wie viele Titel hast du? Und warum willst du zwei ZVAs pro Partei stellen? Wegen Urteil + KFB? Diese beiten Titel kannst du in einen Auftrag packen!

3. weitere vollstreckbare Ausfertigung kostet 15 €. Nr. 2110 GKG. verstehe zwar nicht, warum ihr nicht gleich von vornherein zwei bekommen habt (wegen der Quotelung) aber naja

4. Ja - zusammenrechnen (also siehe auch 2.)! Kostenminderungsprinzip!
Sevel
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#3

04.01.2012, 14:06

Danke für die schnelle Antwort :)

1.) Gut, das habe ich befürchtet =/ es steht im Urteil "Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers (wir) tragen die Beklagten zu 1) 70 % und der Beklagte zu 2) 30 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Im KFB wurde das ganze dann übrigends noch weiter Detailiert ausgeschrieben.

Beim KFB der zweiten Instanz stand dann "Die von der Beklagtenpartei zu gleichen Teilen an die Klagepartei gem...zu erstattenden Kosten werden antragsgemäß auf .... festgesetzt".

Also klare Sache oder?

2.) Zwei weil zwei Titel. Ein KFB der ersten, und einen der zweiten Instanz. Die Urteile sind ansonsten schon vollstreckt.

3.) Das haben wir uns auch gefragt.. :roll: kann man wohl nix machen...

4.) Ok.

Also fasse ich das jetzt mal so zusammen:

Wir brauchen nur zwei ZVAs, für jede Partei eine, aber die KFBs können zusammen gezogen werden. Da im Urteil nichts steht, müssen wir versuchen das Geld von beiden Parteien zu bekommen. Und aber brav die Werte der Forderungen zusammenzählen (schade..).

Also nochmal vielen Dank.

PS: Ich habe jetzt mal beim Gericht angerufen bzgl. der 15 €: So wie es aussieht, muss man den KFB zurückschicken und bekommt dafür zwei ausgestellt, dann muss man auch nicht zahlen. Da wir dies aber nicht getan haben, müssen wir jetzt 15 € pro KFB bezahlen. :!:
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