Wir haben ein Urteil gegen zwei Gegner erwirkt. Hierin wurden die Gegner verurteilt, mit je 30 zu 70 die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das ganze ging in die Berufung und auch hierfür haben wir ein Urteil, hier die Quotelung von 50 zu 50. Nach einem abenteuerlichen Kostenfestsetzungsverfahren wollen wir nun vollstrecken und haben hierzu einige fragen:
1. Im Urteil wurde nicht ausdrücklich verlautet, dass die Parteien die Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen haben. Können wir trotzdem nur gegenüber einer der Schuldner vollstrecken?
2. Wie viele ZVAs stelle ich denn nun? Ich habe momentan für jede Partei zwei ZVAs und für jede Sache ebenfalls zwei (also insgesamt vier). Musste das sein oder hätte ich da auch etwas zusammen packen können? Und wie sieht es aus, falls es wirklich als Gesamtschuld vollstreckt werden kann?
3. Wir hatten vom Gericht noch eine zweite Ausfertigung vom KFB verlangt, da ja zwei Schuldner. Hierfür hat das Gericht die 15 € verlangt, die sie für Kopien wollen. Wir wissen aus Erfahrung, dass diese nicht abgerechnet wird, wenn man vom Anfang an zwei Ausfertigungen beantragt...hat das trotzdem jetzt so seine Richtigkeit?
4.) Und noch eine Gebührenfrage: Wir haben jetzt für jeden ZVA die Gebühr angesetzt, und immer aus dem Streitwert des einzelnen Auftrages. Wenn ich nun zusammenziehe, müsste ich dann die Streitwerte addieren? (Da käme dann weniger raus...)
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