Keine Quote im Insolvenzverfahren - danach ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janine87
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#1

03.01.2012, 12:26

Hallo zusammen,

bin gerade in der Arbeit und hab folgenden Fall vor mir liegen:

Eine ehemalige Mieterin hat rückständige Mietschulden!
Ich korrespondiere schon länger mit der Anwältin, die einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan übermittelt hat, dem wir nicht zustimmen werden.

Das heißt, die ehemalige Mieterin wird in nächster Zeit Privatinsolvenz anmelden...

Soweit so gut....

Jedoch stehen die Chancen nicht gut, dass wir eine Insolvenzqoute erhalten - sprich wir gehen leer aus!

Nun kommt meine Frage:

Es liegen gegen die Schuldnerin zwei Titel vor!
Kann aus diesen Titeln vollstreckt werden, obwohl keine Quote zu erwarten ist?
Oder ist die Forderung dann komplett verloren und muss ausgebucht werden?

Über schnelle Hilfe wäre ich dankbar, da ich den Fall heute noch bearbeiten muss und die Chefin auf eine Antwort wartet...
Jupp03/11

#2

03.01.2012, 12:32

So lange kein Insolvenzverfahren läuft, kannst du machen, was du willst.
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OKK13401
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#3

03.01.2012, 12:45

Aber vorsicht, da: http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html" target="blank
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
rosa

#4

03.01.2012, 12:46

:zustimm

wie Erfolg versprechend eine ZV sein wird kannst du dir anhand der Angaben der gegnerischen RAin fast selbst ausrechnen
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wifey
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#5

03.01.2012, 13:21

und selbst wenn es einen Erfolg geben sollte ..... der Insolvenzverwalter wird die Anfechtung erklären .... aber nen Versuch wäre es Wert, wenn der Mdt. die Kosten trägt und vorgewarnt ist ....
Viele Grüße

ich
Janine87
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#6

03.01.2012, 14:05

Na ja wir sind keine typische Anwaltskanzlei...
Bin eher in der Rechtsabteilung tätig und wir sind quasi Eigentümer....

Sorry hab ich vorhin in der Hektik vergessen zu schreiben :oops:

Hab aber schon ein Ergebnis auf meine Frage 8)

Die ZV kann ich nicht machen, weil die Restschuldbefreiung zu beachten ist.
Wird diese gewährt, dann ist die Forderung so oder so verloren.... :motz

Und eine ZV würde ebenfalls nicht viel Sinn machen, da die gute Frau von Hartz 4 lebt.... (hab ich aber auch gerade eben erst erfahren....)
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