Schadensminderungspflicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#11

28.12.2011, 20:17

Nein das ist nich mein Antrag, sondern gegen den Pfüb muss ich angehen gemäß 766 ZPO. Schuldner stützt sich auf das Urteil des LG Stuttgart, das Kontoauszüge nicht Pfändbar sind. Ich brauch ein Mustertext für 766 bezüglich der Kontoauszüge.
Jupp03/11

#12

28.12.2011, 20:22

joggellive hat geschrieben:Nein das ist nich mein Antrag, sondern gegen den Pfüb muss ich angehen gemäß 766 ZPO. Schuldner stützt sich auf das Urteil des LG Stuttgart, das Kontoauszüge nicht Pfändbar sind. Ich brauch ein Mustertext für 766 bezüglich der Kontoauszüge.
und wahrscheinlich werdet ihr vom Staat noch dafür bezahlt. Tut mir leid, da fehlt mir jedes Verständnis.
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#13

28.12.2011, 20:25

:nocomment :roll:
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#14

28.12.2011, 20:35

Na ihr seit ja gehilfen zu anderen Kollegen. Wird hier Parteiisch gehandelt, schuldnerunfreundlich ? Ich mache nur meine Arbeit für die ich bezahlt werde und Auftraggeber is Kunde und Kunde is König. Aber is ok, weis ich ja was ich davon zuhalten habe :ohmann
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#15

28.12.2011, 20:37

Na hoffentlich bekommst du von deinem "Kunden" auch die entstehenden Gebühren. :wink:
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#16

29.12.2011, 08:44

Es geht nicht darum, daß wir uns unkollegial verhalten - aber vielleicht sollte man irgendwann mal entweder dem Schuldner klarmachen, daß sein gesamtes Streitverhalten, das Du hier schilderst, außer Kosten, die der Steuerzahler für ihn als dermaßen ignoranten Schuldner aufbringen muß, keinen Erfolg hat. Oder es sollte der oben von Jupp angedeutete Weg in Angriff genommen werden.

Im Übrigen kann ich mich an ein Engler-Seminar erinnern, in dem es um die Frage der Pfändbarkeit von Kontoauszügen ging. Darin wurde gesagt, daß bei einer Pfändung der Ansprüche des Schuldners auf Auskunft und Rechnungslegung die Angabe aller Kontobewegungen mit Datum, Leistung und Betrag sowie die jeweiligen Abschlußsalden ging. Dieser gepfändete Anspruch bezog sich im auf eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2003 (Az IX ZB 148/03). Der Referent ging letztlich über den 836 III und meinte, daß man bei Verweigerung letztlich dann hierüber die Kontoauszüge bekommen würde.

Ob Dir das hilft, weiß ich nicht, aber ehrlich gesagt, wäre ich bei so einem Schuldner mehr als angepiept und würde nicht mehr machen als das Allernotwendigste! Nicht nur, daß er meine Zeit stielt, indem ich ständig seinen verzapften Sch*** überprüfen und geradebiegen soll; schließlich lebt er auch noch (scheinbar sogar recht gut) von den Steuern, die ich von meinen paar Kröten abdrücken muß!
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#17

29.12.2011, 08:57

joggellive hat geschrieben:Na ihr seit ja gehilfen zu anderen Kollegen. Wird hier Parteiisch gehandelt, schuldnerunfreundlich ? Ich mache nur meine Arbeit für die ich bezahlt werde und Auftraggeber is Kunde und Kunde is König. Aber is ok, weis ich ja was ich davon zuhalten habe :ohmann
Persönlich wollte Dich hier wohl keiner angreifen, nur dass das Verhalten Deines "Kunden" auf Unverständnis trifft, dürfte nachvollziehbar sein. :wink:
Sicher sind wir Dienstleister, aber auch das hat seine Grenzen und die gilt es dem Mandanten aufzuzeigen. Nur, weil er Kunde ist, mach ich mich nicht zu seinem Lakaien, der zu tun hat, was er sagt. Es gibt auch Mittel und Wege solche Querulanten loszuwerden.

Aber jetzt zur Sache: Deine Erinnerung wird in der Sache selbst nichts bringen. Erstmal ist zunächst nur der Anspruch auf Herausgabe der Kontoauszüge gepfändet. Durch eine BGH-Entscheidung ist der DS hierzu nicht verpflichtet, aber im Wege der Herausgabevollstreckung kann man diese vom Schuldner verlangen. Damit muss er sich abfinden. Im Übrigen würde Deine Erinnerung auch nicht dazu führen, dass der Pfüb insgesamt fällt. Das Konto ist und bleibt gepfändet.

Ich würde diesem Kunden mal stecken, dass er froh sein kann, dass noch keiner darauf gekommen ist, dass er seine Gelder auf eines fremdes Konto zahlen lässt und dort den Auszahlungsanspruch gepfändet hat. Auf dem andern Konto greift nämlich erstmal der Pfändungsschutz nicht. :twisted: Er sollte sein P-Konto benutzen und den Saldo ausgleichen, damit die Bank die Geschäftsbeziehung nicht noch aufkündigt.
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#18

29.12.2011, 13:10

Moin, ok erst mal hat es mir hierbeit weitergeholfen aber was ist mit dem Urteil des LG Stuttgart ?
cjdenver
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#19

29.12.2011, 21:42

also bin nur ich das oder kommt hier noch anderen das böse gefühl dass der herr kollege aus erfurt für sich selbst arbeitet? ganz ehrlich, ich kann mir bei der schilderung des sachverhalts unter keinen umständen vorstellen dass das der wahrheit entspricht. das klingt für mich vielmehr nach rechtsberatung, clever versteckt...

drum gibts von mir nix dazu.
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
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......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Jupp03/11

#20

29.12.2011, 21:49

Jedes Wort wäre auch zuviel
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