ZVA aus einem Vergleich des Arbeitsgerichts!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Habibi
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#1

13.12.2011, 21:32

Hallo Zusammen!!!

Ich habe heute den Auftrag bekommen, einen ZVA aus einem Vergleich (des Arbeitsgerichts) zu beantragen.

Meine Frage ist nun,

1. Bei welchem Gericht muss ich den ZVA einreichen? Beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht???

2. Die Schuldnerin ist eine Firma, sie hat einen Inso-Verwalter als Vetreter. Welches Gericht ist dann örtlich zuständig?

Ich weiß, dass sind sehr dumme Fragen .... sorry :oops: Ich bin noch nicht so lange in dem Beruf :oops:

Danke, für eure Hilfe :) :thx :thx :thx
Sam29

#2

13.12.2011, 22:31

In erster Linie ist immer das AG als VG am Sitz des Schuldners zuständig. Wenn jedoch bereits ein Inso-Verwalter bestellt worden ist, sollte man sich fragen, ob es Sinn macht, zu vollstreckenen. Je nach Stand des Verfahrens, sind die Vollstreckungen eh einzustellen.
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jojo
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#3

14.12.2011, 09:50

Wie Sam29
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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sansibar
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#4

14.12.2011, 10:49

Um es etwas genauer zu machen, weil du noch nicht lange im Beruf bist:
Einzelzwangsvollstreckung ist meiner Meinung nach im laufenden Insolvenzverfahren gar nicht möglich.
Unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank kannst du zum Stand des Insolvenzverfahrens recherchieren. Dann muss entschieden werden, ob euer Madant Insolvenzgläubiger ist und wie er sich verhalten kann.
Und je nachdem, was für euren Mandanten ausgeurteilt wurde, sollte er Insolvenzausfallgeld beantragen, aber das müsste dein Chef ihm eigentlich schon gesagt haben.
Grüße - sansibar
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PeSi
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#5

14.12.2011, 12:05

Also, wenn die Firma bereits in Insolvenz ist, darf man m. E. nach gar nicht vollstrecken. Da bleibt lediglich die Anmeldung zur Insolvenztabelle.
[marq=]"The animals of the world exist for their own reasons. They were not made for humans any more than black people were made for whites or woman for man."[/marq]
Habibi
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#6

16.12.2011, 10:13

Ach super :lol: !!!

Vielen Dank für eure Hilfe :)
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