Das streitige Verfahren wurde nun an das zuständige AG abgegeben.
Nun ist der Mandant als Beklagter geladen.
Angeblich soll eine Anspruchsbegründung als Anlage dabei sein. Die fehlt schonmal.
Ist das normal, wenn es nur um die Vollstreckung geht?
Der Mandant hat auch den Mahnbescheid nicht als Titel erhalten? Auch normal?
Die Frist zur Klageerwiderung soll 1 Monat sein. Aber wogegen erwidern, wenn keine Anlage dabei ist?
Ich bitte um Aufklärung!
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Danke!
PS: Der Vollstreckungsbescheid wurde um 300 € höher beantragt, als die Summe im MB. Mandant hat nachweisbar rechtzeitig bezüglich der 300 € widersprochen.
Und warum gibt es keine Güteverhandlung? M.E. ist das doch der erste Schritt?