ich habe hier folgenden Fall auf dem Tisch:
Die gewählten Daten sind fiktiv, die Zeiträume entsprechen jedoch den Tatsachen.Unter dem 10.01. eines Jahres wird die Zwangsräumung beauftragt.
Der GV setzt mit Schreiben vom 23.01. Termin zur Räumung an auf den 05.03. des Jahres.
Mit Telefax vom 12.02. wird dem GV mitgeteilt, dass der Räumungsschuldner zwischenzeitlich verstarb und der Auftrag zurückgenommen wurde. Das Telefax ist unmittelbar an die Faxnummer des GV gerichtet. Der Faxbericht enthält eine OK-Bestätigung sowie eine Kopie der ersten Seite des übertragenen Schreibens (hatte aber nur 1 Seite).
Mit Schreiben vom 29.03. teilt der GV mit, ein Fax nicht erhalten zu haben. Deshalb seien Kosten der eingeschalteten Spedition zu zahlen (wurden hier vom Vorschuss einbehalten). Der GV sagt auf telefonische Nachfrage, das Fax läge ihm nicht vor. Kollegen hätte ihm auch bestätigt, dass die Kosten so angefallen seien und diese nicht zu erstatten wären.
Ist die Vollstreckungserinnerung nach § 766 (Abs. 2) ZPO die richtige Maßnahme? (also quasi gegen den "Kostenansatz"?)
Beste Grüße vom Master24
(der endlich LL.B. schreiben darf.
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)