Titel unter 750 € gegen Minderjährige

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#1

04.12.2011, 23:00

Hallo,

ich habe einen Titel gegen ehemalige Mandantin über 229,55 € (VFB).

Wir sollten Klage einreichen und sie hat dann die Gerichtskosten nicht eingezahlt und sich auch sonst nicht mehr gemeldet. Wir haben dann Mandat niedergelegt und unsere Kosten festestzen lassen.

Die Klage lautete: Frau ... (geb. 1996) ges. vertr. d. Frau ...

Der Minderjährigen gehört ein Grundstück (worum es in der Klage auch ging). Da der Titel nicht hoch genug ist für eine Sicherungshypothek, was mache ich nun? ZV einleiten bringt wohl nicht viel oder muss auch ein Minderjähriger eV abgeben?!
Zuletzt geändert von Pepsi am 05.12.2011, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
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sego
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#2

05.12.2011, 06:37

ich kann mir nicht vorstellen, dass man überhaupt bei ihr selber vollstrecken kann (sicher bin ich mir natürlich nicht). Weil sie ist ja nur beschränkt geschäftsfähig und daher kann ich mir das mit der EV noch weniger vorstellen.
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
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#3

05.12.2011, 09:25

die Mutter hat es ja nun verbockt... hast du sonst ne Idee?
sze
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#4

05.12.2011, 11:14

ZV gegen die Mutter als gesetzliche Vertreterin, die hat doch auch bestimmt die Vollmacht unterschrieben..... Beim MB geht das doch auch...... oder täusche ich mich total?
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Pepsi
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#5

05.12.2011, 11:28

aber der Titel lautet ja wie oben geschrieben.. kann ich auch gegen die Mutter vollstrecken, glaube nicht
die hat nämlich wiederum ein eigenes Grudnstück und im Übrigen eV abgegeben..
Casa
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#6

05.12.2011, 12:06

Das unterhaltsberechtigte Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung von Prozesskosten gegenüber den Unterhaltsverpflichteten.

Inwieweit sich da nun Vollstreckungsmöglichkeiten gegenüber der Mutter ergeben müsste man mal prüfen. Ausschließen würde ich es nicht.
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#7

05.12.2011, 12:26

wie gesagt, hat sie schon eV abgegeben und das Grundstück ist auch proppevoll mit Grundschulden etc..
rosa

#8

11.12.2011, 14:44

Das unterhaltsberechtigte Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung von Prozesskosten gegenüber den Unterhaltsverpflichteten.
Diese Aussage verstehe ich nicht :?: :?: :?:
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#9

11.12.2011, 14:46

na sie meint wahrscheinlich, dass das Kind, was ja kein eigenes Einkommen hat und von seinen Eltern vertreten wird, einen Anspruch an die Eltern hat, dass diese auch die Kosten für den Prozess (den die ELtern ja letztendlich auch angestrengt haben) hat

also sprich, die Eltern müssen die Kosten (unsere) tragen

aber was heißt das nun für mich?
rosa

#10

11.12.2011, 14:47

ZV einleiten bringt wohl nicht viel oder muss auch ein Minderjähriger eV abgeben?!
die Eltern geben für ein minderjähriges Kind die EV ab
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