Sicherungsübereignetes Auto pfänden? Wichtig! Danke!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sheridane
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#1

01.12.2011, 14:40

Hallo zusammen

Folgender Fall:

Ein Schuldner hat uns sein Auto sicherungsübereignet. Uns liegt der KFZ-Schein im Original vor.

Der Schuldner bezahlt seine Schulden nicht. Jetzt wollen wir, dass der Gerichtsvollzieher das Auto holt. Was muss ich tun?

Reicht ein normaler ZV-Auftrag mit dem Hinweis auf das Auto? Muss ich den Schein im Original beilegen? Oder reicht eine Kopie? Muss ich Vorschusszahlungen leisten?

Die Sache ist relativ brisant, da der Schuldner wohl demnächst ins Insolvenzverfahren gehen möchte ... das muss ich vorher noch regeln.

Freue mich auf hilfreiche Antworten und sage schon im Voraus: Danke!

Viele Grüße
Manuela
Sabby
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#2

03.12.2011, 16:38

Hallo Manuela,

wenn das Auto an euch sicherungsübereignet wurde seid ihr Eigentümer vom Auto geworden. Das Auto dürfte dann nicht mit in die Insolvenz hinein weil es dem Schuldner nicht mehr gehört. Allerdings würde ich um Ärger zu vermeiden trotzdem nicht lange warten und beim GV eine Herausgabevollstreckung (§ 883 ZPO) beauftragen.

LG Sabrina
Sabby
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#3

03.12.2011, 16:40

Wurde einen Sicherungsvertrag mit dem Schuldner geschlossen? Wenn ja, würde ich den beilegen.

Habt ihr den Kfz-Schein oder den -Brief?
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