Pfändung eines Pkw im Besitz eines Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Almikane
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 07.01.2011, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.11.2011, 15:19

Hallo Leute...

Folgendes Problem:
Unsere Mandatin hat bei eBay ein Pkw gekauft. Nachdem Sie das Fahrzeug abgeholt und bezahlt hat, sind ihr von Mal zu Mal mehr Mängel an dem Fahrzeug aufgefallen. Nach langen Streitigkeiten, haben wir einen Beschluss erwirken können, in dem Geregelt ist, dass die Mandantin das Geld zurück bekommt, wenn der Gegner das Fahrzeug abholt (Zug um Zug). Wenn er jedoch den Betrag nicht zurückerstattet, kann das Auto gepfändet werden.

Nach Ablauf der Frist hat der Gegner das Fahrzeug noch immer nicht abgeholt und von dem Geld hat unsere Mandantin natürlich auch noch nichts gesehen.
Wir haben schon die ZV ohne Erfolg gegen den Gegner eingeleitet. Nun soll das Fahrzeug (was sich im Besitz unserer Mandantin befindet) gepfändet werden.

Nun meine Frage; wie stelle ich das am Besten an?
Hat jemand zufällig ne Idee bzw. ein Muster?

Ist echt dringend
Danke schonmal im Voraus für eure Mühen
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#2

30.11.2011, 19:46

Wie wäre es mit einem ganz normalen Pfändungsauftrag an den GVZ? Ich würde reinschreiben, dass sich das Auto Kennzeichen...., Fahrgestellnummer, Farbe, Marke usw. - alle Infos die Du hast - im Eigentum des Schuldners befindet, das kannst Du sicher durch Titel oder Fahrzeugunterlagen nachweisen und unter folgender Adresse steht.......

Vielleicht vorab mit dem zuständigen GVZ kurz sprechen, das ist mitunter ganz sinnvoll, falls der GVZ noch Fragen, Wünsche usw hat.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

30.11.2011, 20:16

Ähm, das Fahrzeug befindet sich bei der Mandantin.

Guck mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... g&start=10" target="blank
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

30.11.2011, 20:21

Wir haben schon die ZV ohne Erfolg gegen den Gegner eingeleitet. Nun soll das Fahrzeug (was sich im Besitz unserer Mandantin befindet) gepfändet werden.
Wieso überhaupt "gepfändet"? Hier kann doch eigentlich nur eine Versteigerung zweckvoll sein, wenn die ZV nix gebracht hat und dann müßte doch auch der Annahmeverzug schon festgestellt sein durch den GVZ.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Almikane
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 07.01.2011, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

01.12.2011, 08:23

Ja muss wohl auch versteigert werden, denke ich.
Im Verzug ist der Schulner schon länger.
Casa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 31.08.2011, 16:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: 077

#6

01.12.2011, 08:30

Wieso denn das Auto hin bringen?

Er hat doch die Holschuld.
Antworten